Rauchen
In Räumen, die für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege bestimmt sind, ist das Rauchen nicht gestattet (Kinderbildungsgesetz - KiBiz § 51).
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. November 2018 - OVG 6 S 63.18:
Eine Tagespflegeperson ist auch ungeeignet im Sinne des § 43 Absatz 2 Nr. 1 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII), wenn sie in nicht unerheblichem Maße die Gesundheit der von ihr betreuten Kinder dadurch gefährdet, dass sie in deren Gegenwart beziehungsweise in der Tagespflegestelle raucht.
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Stand: 24.05.2023
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