Rauchwarnmelder
In den Räumen, die für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege (KTP) bestimmt sind, ist das Rauchen nicht gestattet (Kinderbildungsgesetz - KiBiz).
Seit dem 1. Januar 2017 gilt in Nordrhein-Westfalen die Rauchmelder-Pflicht in allen Schlafräumen und Kinderzimmern, sowie in allen Fluren in der Wohnung.
Über die Rettungswege die ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren.
In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.
Es dürfen nur Rauchwarnmelder verwendet werden, die nach der DIN EN 14604 in Verkehr gebracht wurden und ein entsprechendes CE-Zeichen tragen.
Stand: Oktober 2019
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Stand: 24.05.2023
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