Tierhaltung
Tiere gehören zum Leben und sind häufig auch geschätzte Mitglieder im Haushalt von Kindertagespflegepersonen (KTPP).
Fachleute sind sich darüber einig, dass auch Kleinkinder vom Kontakt mit geeigneten Haustieren profitieren können, wenn die Bedürfnisse aller Beteiligten nach Ruhe- und Schutzzonen in ausreichender Weise berücksichtigt werden.
Die Haltung von Haustieren liegt in dem Verantwortungsbereich der Kindertagespflegepersonen.
In Nordrhein-Westfalen ist gemäß § 11 Landeshundegesetz (LHundG NRW) der Sachkundenachweis für das Halten sogenannter „Listenhunde“ (20/40-Hunde) nachzuweisen.
Die Servicestelle für Betreuungsangebote ist über die Haltung von Tieren beziehungsweise eines Hundes zu informieren. Bei Haltung eines „Listenhundes“, ist umgehend eine Kopie des Sachkundenachweises in der Servicestelle einzureichen.
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Kontakt
Stand: 03.05.2024
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