Unfallversicherungsschutz

Unfallversicherungsschutz

Kindertagespflegepersonen unterliegen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Kleines Kind mit Gipsbein sitzt auf einem grünen Sofa. Tagespflegenest, Kita, Kindergarten, Kinderbetreuung, Pflegevater, Pflegemutter, Kindertagespflege, Unfallversicherung - Canva

Zuständig sind die Unfallkassen, wenn die Kindertagespflegeperson in einem Arbeitsverhältnis steht beziehungsweise die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, wenn die Kindertagespflegeperson selbstständig tätig ist (§ 2 Nr. 9 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - SGB VII). Die Erstattung der Unfallversicherungsbeiträge für selbstständig tätige Kindertagespflegepersonen sind Bestandteil der laufenden Geldleistung gemäß § 23 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

Kindertageskinder sind gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 8a Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) „während der Betreuung durch geeignete Kindertagespflegepersonen im Sinne von SGB VIII § 23“ gesetzlich unfallversichert.

Voraussetzung ist, dass der Betreuungsvertrag zwischen den Erziehungsberechtigten des Kindes und der Kindertagespflegeperson unter einer entsprechenden Beteiligung des Jugendamts nach SGB VIII § 23 Absatz 1 zustande gekommen ist.
Dies kann geschehen durch:

  1. das Amt für Kinder, Jugend, Schule und Integration vermittelt den Erziehungsberechtigten eine geeignete Kindertagespflegeperson
  2. die Erziehungsberechtigten beschaffen sich selbst eine Kindertagespflegeperson
  3. die Servicestelle für Betreuungsangebote ist über deren Identität sowie gegebenenfalls über den mit der Kindertagespflegeperson abgeschlossenen Betreuungsvertrag in Kenntnis gesetzt (schriftliche Anmeldung)

Ist ein Betreuungsverhältnis rein privat zustande gekommen und wird dieses ohne Informationen des örtlichen Jugendhilfeträgers (Amt für Kinder, Jugend, Schule ind Integration) durchgeführt, ist das Kind nicht über die gesetzliche Unfallversicherung versichert.

Die Unfallkasse NRW informiert darüber auf ihrer Internet Seite:
Versicherte in KiTas und Kindertagespflege

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Stand: 22.05.2024

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