Archiv-Beitrag vom 16.10.2014Land legt 2. Modellrechnung zum GFG 2015 vor

Archiv-Beitrag vom 16.10.2014Land legt 2. Modellrechnung zum GFG 2015 vor

Schlüsselzuweisungen reduzieren sich um 4,5 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr

Uwe Bonan, Beigeordneter und Stadtkämmerer der Stadt Mülheim an der Ruhr. Foto: Walter Schernstein Im GFG (Gemeindefinanzierungsgesetz) 2015 gibt es neben methodischen Veränderungen auch verschiedene Aktualisierungen wie zum Beispiel die höhere Gewichtung der Soziallasten und eine höhere Gewichtung der fiktiven Hebesätze bei der Grund- und Gewerbesteuer. Darüber hinaus werden die Abrechnungsbeträge nach dem ELAG (Einheitslastenabrechnungsgesetz) der Jahre 2009 bis 2012 bei der Ermittlung der Steuerkraft berücksichtigt. Dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von rund 7,2 Millionen Euro, der das Jahresergebnis 2013 entsprechend verbessert hat und nun die Grundlage für die Berechnung der Steuerkraft für das GFG 2015 überproportional erhöht.
 
Fazit des Stadtkämmerers:
Auch die 2. Modellrechnung zum GFG 2015 bringt weiterhin Verschlechterungen zum Vorjahr 2014.
Durch die Einbeziehung dieses langen ELAG-Rückzahlungszeitraums – auch für die 2. Modellrechnung zum GFG 2015 - reduzieren sich unsere Schlüsselzuweisungen im Vergleich zu 2014 um rund 4,5 Millionen Euro und konterkarieren damit beispielsweise die ansonsten positiven Wirkungen des erhöhten Soziallastenansatzes im GFG 2015.

Positiv ist im Rahmen der 2. Modellrechnung anzumerken, dass die Schlüsselzuweisungen im Vergleich zur 1. Modellrechnung um rund 400.000 Euro von 56,2 Millionen Euro auf 56,6 Millionen Euro ansteigen. Die Investitionspauschale in Höhe von rund 5,3 Millionen Euro, die Schul-/Bildungspauschale in Höhe von rund 5,2 Millionen Euro  und die Sportpauschale in Höhe von rund 460.000 Euro verbleiben auf dem bisherigen Niveau.

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Stand: 16.10.2014

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