Archiv-Beitrag vom 29.03.2016Land NRW fördert Mietwohnungsbau mit höheren Tilgungsnachlässen
Auf den steigenden Bedarf an bezahlbarem Wohnraum reagiert das Land NRW mit attraktiven Konditionen für den Mietwohnungsbau.
So werden bei den möglichen Fördermitteln auf Antrag Tilgungsnachlässe - hierbei handelt es sich um nicht rückzahlbare Baukostenzuschüsse - bis zu 15% gewährt, bei anerkannten Zusatzdarlehen (z. B. Errichtung eines Aufzuges) sogar bis zu 50%.
Darüber hinaus können diese Tilgungsnachlässe bis zur Hälfte als Ersatz des nachzuweisenden Eigenkapitals anerkannt werden. Es wird weniger Kapital des Investors gebunden.
Bei einer Neubauförderung nach den neuen energetischen Richtlinien für die Einkommensgruppe A (mit Wohnberechtigungsschein) beträgt die Grundpauschale pro Quadratmeter förderfähige Wohnfläche beispielsweise in Mülheim an der Ruhr bis zu 1.605,00 Euro. Zusatzdarlehen für besondere Tatbestände wie zum Beispiel Errichtung von Aufzügen, kleinen Wohnungen, können in verschiedenen Höhen gewährt werden.
Die Förderdarlehen sind für die Dauer der Zweckbindung (wahlweise 20 oder 25 Jahre) bis zum Ablauf des zehnten Jahres zinsfrei. Ab dem elften Jahr beträgt der Zins moderate 0,5% bis zum Ablauf der Zweckbindung. Danach wird das Baudarlehen marktüblich verzinst. Ein laufender Verwaltungskostenbeitrag von 0,5% jährlich fällt für die gesamte Dauer der Zweckbindung an. Die Tilgung beträgt 1% jährlich, auf Antrag kann sie auf 2% festgesetzt werden.
Die zulässige Miete von zurzeit 5,25 Euro/Quadratmeter/monatlich wird in der Förderzusage festgesetzt und kann alle zwei Jahre um 1,5 % erhöht werden.
Zu allen Fördermöglichkeiten hält das Team der Wohnbauförderung des Amtes für Geodatenmanagement, Vermessung, Kataster und Wohnbauförderung im Technischen Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5 nähere Informationen unter den folgenden Telefonnummern bereit: 0208 / 455-6410 / -6412 / -6417 / -6424. Hier können Termine für ein persönliches Beratungsgespräch vereinbart werden.
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Stand: 29.03.2016
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