Archiv-Beitrag vom 22.03.2016"Land NRW fördert Sicherheit von Immobilien"
Förderung von Investitionen im Baubestand durch das Land NRW
In 2016 stellt das Land NRW wieder Fördermittel zur Modernisierung von Bestandsimmobilien zur Verfügung.
Erstmalig wird einkommensunabhängig im Rahmen dieses Förderprogrammes auch einzeln der Einbau von Sicherheitstechnik zum Schutz gegen Einbruch gefördert (z. B. Einbau oder Nachrüsten von Türen mit Türspionen oder Querriegelschloss, Verriegelung von Fenstern oder Fenster- und Kellertüren, Verbesserung der Belichtung am und im Gebäude z. B. durch Bewegungsmelder). Bei den steigenden Zahlen der Einbruchsdiebstähle eine lohnende Investition zur Sicherung der eigenen vier Wände.
Das mögliche Darlehen beträgt grundsätzlich bis zu 25.000,00 Euro pro Wohnung, höchstens jedoch 80% bei Mietwohnungen und 85% im selbst genutzten Eigentum der anerkannten förderfähigen Baukosten. Erhöhungsbeträge sind möglich bei Sondertatbeständen.
Mehr als fünf Geschosse darf das zu fördernde Objekt nicht aufweisen.
Die Konditionen für dieses Förderprogramm sind moderat: 0,5% Zinsen pro Jahr (p. a.) (zehn Jahre fest), Tilgung 2%, laufender Verwaltungskostenbeitrag 0,5% p. a.
Darlehensbeträge unter 1.500,00 Euro sind nicht förderfähig.
Förderfähig sind ferner bauliche Maßnahmen, die dazu beitragen, die Barrierefreiheit der Wohnungen herzustellen (Einbau einer bodengleichen Dusche, verbreiterter Türen, eines Aufzuges).
Zu allen Fördermöglichkeiten hält das Team der Wohnbauförderung des Amtes für Geodatenmanagement, Vermessung, Kataster und Wohnbauförderung im Technischen Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5 nähere Informationen unter den folgenden Telefonnummern bereit: 0208 / 455-6410 / -6412 / -6417 / -6424.
Hier können Termine für ein persönliches Beratungsgespräch vereinbart werden.
Kontakt
Stand: 22.03.2016
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