Archiv-Beitrag vom 28.07.2015Lohnenswert: Baum wird zum Denkmal

Archiv-Beitrag vom 28.07.2015Lohnenswert: Baum wird zum Denkmal

Ela-Opfer: Ein ehemaliges Naturdenkmal, eine über 200Jahre alte Buche nahe der LuisenschuleDer letztjährige Pfingststurm "Ela" und seine Folgen haben dafür gesorgt, dass auch unter den eindrucksvollen Naturdenkmalen in Mülheim an der Ruhr einige umgefallen sind oder gefällt werden mussten. Unter anderem sind dem Sturm zwei mächtige Pappeln (Stammumfang jeweils mehr als 5 Meter!) auf einem Privatgrundstück an der Otto-Pankok-Straße in Saarn zum Opfer gefallen. Aber auch auf städtischen Flächen gab es Auswirkungen auf Naturdenkmäler. So zum Beispiel eine über 200 Jahre alte Buche nahe der Luisenschule (siehe Foto).

Aus der Naturdenkmalverordnung der Stadt Mülheim an der Ruhr mussten mehrere Naturdenkmäler gestrichen werden, da sie nicht mehr da sind. „Als aktive Maßnahme des Naturschutzes können aber auch neue Exemplare in diese Verordnung aufgenommen werden. Über die städtischen Bäume wissen wir meistens gut Bescheid", so Dr. Jürgen Zentgraf, Leiter des Amtes für Umweltschutz. "Aber wir können nicht wissen, ob es in den privaten Gärten oder auf Grundstücken Mülheimer Bürger noch besondere Schätze unter den Bäumen gibt."

Hierfür ist die Untere Landschaftsbehörde auf Hinweise aus der Mülheimer Bürgerschaft angewiesen. Eine Ausweisung als Naturdenkmal erfolgt aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit. Mit einer Ausweisung als Naturdenkmal sind für die Eigentümer sowohl Rechte als auch Pflichten verbunden: Alle notwendigen Maßnahmen zur Pflege und Erhaltung des Baumes werden ab dem Tage der Aufnahme in die Naturdenkmalverordnung von der Stadt Mülheim an der Ruhr übernommen. Die Verkehrssicherungspflicht für den Baum geht auf die Stadt Mülheim an der Ruhr über. Die privaten Eigentümer haben zukünftig lediglich die Verpflichtung, der Behörde negative Veränderungen unverzüglich mitzuteilen, damit entsprechende Maßnahmen zum Erhalt des Baumes und seiner Verkehrssicherheit ergriffen werden können.

Wer ein derartiges Exemplar auf seinem Grundstück stehen hat und eine Unterschutzstellung befürwortet, kann sich bei der Unteren Landschaftsbehörde melden. Es wird dann eine Prüfung veranlasst, ob der Baum die genannten Kriterien erfolgt und anschließend entschieden.

Wer einen Vorschlag machen möchte, kann sich bei Oliver Wexel, Telefon 455-7005 telefonisch oder persönlich im Technischen Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5, 13. Etage, Raum 13.03 melden.

Kontakt


Stand: 29.07.2015

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