Archiv-Beitrag vom 17.12.2013LVR: 251.000 Euro für Arbeitgeber behinderter Menschen in Mülheim an der Ruhr

Archiv-Beitrag vom 17.12.2013LVR: 251.000 Euro für Arbeitgeber behinderter Menschen in Mülheim an der Ruhr

Fürsorgestelle der Stadt erhält Mittel aus der Ausgleichsabgabe

Logo des Landschaftsverband Rheinland. Der LVR zeigt vom 15.3. bis 15.4. die Ausstellung außergewöhnlich im MedienHausDie örtliche Fürsorgestelle der Stadt Mülheim an der Ruhr erhält vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) im kommenden Jahr rund 251.000 Euro für die Förderung von behinderten Menschen im Beruf und ihrer Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Dies hat heute die politische Vertretung des LVR, die Landschaftsversammlung Rheinland, beschlossen.

Der Betrag wurde auf Basis der Anzahl der dort lebenden schwerbehinderten Menschen im erwerbsfähigen Alter festgelegt. In Mülheim an der Ruhr leben insgesamt rund 17.130 schwerbehinderte Menschen. Davon sind 6.520 Frauen und Männer zwischen 15 und 65 Jahren alt und somit im erwerbsfähigen Alter.

Bei den Leistungen für die berufliche Teilhabe von behinderten Menschen und der Förderung für Arbeitgebern besteht zwischen dem LVR-Integrationsamt und den 38 örtlichen Fürsorgestellen im Rheinland eine festgelegte Aufgabenteilung. Das LVR-Integrationsamt fördert die Schaffung neuer, zusätzlicher Ausbildungs- und Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen. Die örtlichen Fürsorgestellen sind zuständig für finanzielle Leistungen an Arbeitgeber zur behinderungsgerechten Gestaltung von bereits bestehenden Arbeitsplätzen. Gemeinsam haben das LVR-Integrationsamt und die örtlichen Fürsorgestellen 2012 rheinlandweit rund 7.700 Maßnahmen finanziert. Dafür wurden insgesamt 34,2 Millionen Euro ausgegeben.

Die finanziellen Mittel zur Förderung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung stammen aus der Ausgleichsabgabe. Diese Abgabe müssen Unternehmen zahlen, die keine oder nicht genügend schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten sind verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze an Menschen mit Behinderung zu vergeben.

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Stand: 17.12.2013

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