Archiv-Beitrag vom 27.04.2011Gebührensatzung aktualisiert
Neukalkulation der Friedhofgebühren
- Bezuschussung von Reihengrabstätten muss entfallen
- Wahlgrabstätten leicht reduziert
- Angebote neuer zeitgemäßer Bestattungen
Nachdem eine Anpassung der Friedhofsgebühren zuletzt im Dezember 2005 erfolgte und die Gebühren über fünf Jahre lang stabil gehalten werden konnten, stellt das Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen dem Umweltausschuss in Kürze ihren aktuellen Entwurf der Friedhofsgebührensatzung vor.
Das sich seit einigen Jahren zeigende veränderte Bestattungsverhalten - sinkende Beisetzungszahlen, steigender Trend zur Urnenbeisetzung und der damit einhergehende geringere Friedhofsflächenbedarf – machte die Neuberechnung der Gebühren nun erforderlich.
Dem steigendem Trend zu Urnenbeisetzungen wurde bei der Gebührenkalkulation Rechnung getragen, indem eine sachgerechte Kostenverteilung zukünftig nicht nur nach der Grabgröße sondern auch nach der Fallzahl erfolgt. Damit soll der Wiedererwerb bestehender Wahlgräber, die den größten Teil der Friedhofsflächen ausmachen, gefördert und die Bindung zum Friedhof gestärkt werden.
Auch die steigenden Kosten für die Unterhaltung der städtischen Friedhöfe flossen in die Neukalkulation ein, wobei betriebliche Einsparungen (z. B. durch Flächenausgliederungen, Trennung, bzw. Wiederverwertung von Abfallstoffen, Umwandlung von Gehölzflächen in Rasenflächen) soweit wie möglich und unter Beibehaltung des Pflegezustands der Friedhöfe bereits durch Optimierung von Arbeitsabläufen, Unternehmervergaben, verstärkten Maschinen- und Geräteeinsatz umgesetzt wurden.
Zudem hat die Bezuschussung von Reihengrabstätten in 2005 zu erheblichen Defiziten geführt. Von daher hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr im Oktober 2010 die HSK-Maßnahme „Mehreinnahmen in Höhe von 300.000,00 Euro/Jahr“ zu generieren, beschlossen.
Pilotprojekt auf Hauptfriedhof
Das Spannungsfeld zwischen den Belangen der Friedhofsnutzer, einer betriebswirtschaftlichen Orientierung der Friedhofsverwaltung, Konsolidierungsanforderungen des Haushaltssicherungskonzeptes und abgaberechtlichen Vorschriften fand im nun vorgelegten Entwurf der Gebührensatzung Berücksichtigung.
Dem wachsenden Veränderungsdruck begegnete das Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen mit der Entwicklung neuer zeitgemäßer Bestattungsangebote (z. B. pflegefreie Grabarten sowie naturnahe Baumbestattungen), die – zunächst als Pilotprojekt auf dem Hauptfriedhof - unter Einbeziehung der am Friedhof tätigen Gewerke voraussichtlich ab Herbst 2011 angeboten werden sollen.
Die sinnvolle Ergänzung und Optimierung der bereits vorhandenen Angebotspalette stand bei der Entwicklung der neuen Bestattungsangebote im Vordergrund, denn sie sollen einen Beitrag dazu leisten, dass jeder wieder eine seinen Vorstellungen entsprechende letzte Ruhestätte auf den städtischen Friedhöfen findet.
Leider konnte auch die angespannte Haushaltssituation der Stadt Mülheim bei der Gebührenneuberechnung nicht außen vor bleiben: Bisher seit Jahren eingeräumte Subventionierungen kann sich die Stadt nicht mehr leisten und müssen künftig entfallen.
Auch wird die Grundgebühr in Zukunft bei jeder Beisetzung (Wahl- und Reihengräber) gleichermaßen erhoben, da alle Friedhofsnutzer an den Kosten für Vorhaltung und Bereitstellung der Friedhofsanlagen beteiligt werden sollen.
Die wesentlichen Gebührenpositionen finden Sie zusammengefasst in der Datei zum Kontext.
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Stand: 27.04.2011
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