Archiv-Beitrag vom 03.12.2012Neue Hundesteuerbescheide und -marken ab 2013
Das Zentrale Finanzmanagement der Stadt Mülheim an der Ruhr versendet ab dem 11. Dezember 2012 neue Hundesteuerbescheide. Zusammen mit dem ab
1. Januar 2013 gültigen Hundesteuerbescheid erhält jeder Hundehalter eine neue Hundemarke für jedes angemeldete Tier und, sofern noch nicht vorhanden, einen Vordruck „Einzugsermächtigung“.
Im Rahmen der bereits beschlossenen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung enthalten die Hundesteuerbescheide einige Änderungen. Die bis einschließlich 2012 gewährte Ermäßigung der Hundesteuer in Höhe von 10% für bestimmte Halterkreise wird ab 2013 ersatzlos gestrichen. Zudem sind Bescheide und Hundemarken nicht mehr auf vier Jahre befristet, sondern behalten bis zur Abmeldung des Hundes oder der Bekanntgabe von steuerrelevanten Änderungen Gültigkeit.
Es ergeht einmalig ein sogenannter Dauerbescheid. Die bisherigen, bis zum Jahr 2013 gültigen grünen Hundemarken, verlieren mit Ablauf des 31. Dezember 2012 ihre Gültigkeit.
„HundehalterInnen, die bis Jahresende keinen Hundesteuerbescheid erhalten haben, melden sich bitte telefonisch unter der Rufnummer 0208 / 455-2030 oder persönlich beim Zentralen Finanzmanagement, Abteilung Gemeindesteuern, Am Rathhaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr", so die Stadtverwaltung.
Der Leiter des Zentralen Finanzmanagements, Jürgen Schürmann, weist darauf hin, dass alle HundehalterInnen von Hunden verpflichtet sind, ihre Hunde zeitnah beim Zentralen Finanzmanagement anzumelden! Wer seinen Hund nicht anmeldet, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Der Außendienst achtet verstärkt auf Hunde ohne gültige Hundesteuermarke.
Kontakt
Stand: 05.12.2012
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