Archiv-Beitrag vom 26.06.2017Neue Warnzeichen für Chemikalien
Alte Piktogramme ab 1. Juni 2017 nicht mehr zulässig
Ab 1. Juni 2017 dürfen gefährliche Stoffe und Gemische nur noch verkauft werden, wenn sie der CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures, seit 2009 in Kraft) entsprechen. Diese regelt unter anderem die Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gemischen.
Farben, Lacke, Reiniger, Insektensprays und viele andere Produkte können gefährliche Chemikalien beinhalten. Wenn die Gefahren besondere Vorsichtsmaßnahmen erfordern, müssen die Produkte mit speziellen Gefahrenzeichen gekennzeichnet sein.
Die bekannten, orangefarbenen Gefahrensymbole sind nicht mehr zulässig und wurden durch neue Gefahrenpiktogramme, rot umrandete Rauten mit schwarzen Symbolen auf weißem Hintergrund (siehe Foto), ersetzt.
Die Produkte mit alter Kennzeichnung dürfen ab 1. Juni 2017 nicht mehr verkauft werden.
Das Gesundheitsamt überprüft den Einzelhandel mit Gefahrstoffen im Hinblick auf die Einhaltung der chemikalienrechtlichen Bestimmungen.
Kontakt
Stand: 26.06.2017
[schließen]
Bookmarken bei
Facebook
Twitter
Google
Mister Wong
VZ Netzwerke
del.icio.us