Archiv-Beitrag vom 24.03.2011Neue zonale Bodenrichtwerte für das Mülheimer Stadtgebiet

Archiv-Beitrag vom 24.03.2011Neue zonale Bodenrichtwerte für das Mülheimer Stadtgebiet

Die Bodenrichtwerte, die der Gutachterausschuss für Grundstückswerte jährlich im Frühjahr veröffentlicht hat, mussten infolge des Erbschaftssteuerreformgesetzes und der Änderung des Baugesetzbuches grundlegend überarbeitet und flächendeckend erweitert werden.

Dadurch ist die Anzahl der Bodenrichtwerte im Mülheimer Stadtgebiet von bisher 82 auf 969 gestiegen. Die neuen zonalen Bodenrichtwerte sind definiert als durchschnittliche Lagewerte für den Boden in einem Gebiet (Zone), in dem die Grundstücke nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmende Verhältnisse aufweisen.

Im Einzelnen wurden beschlossen:

  • 477  Bodenrichtwerte für Ein-/Zweifamilienhausgrundstücke
  • 381  Bodenrichtwerte für den Geschosswohnungsbau in Wohn- und Mischgebieten
  • 57 Bodenrichtwerte für Gewerbe- und Sondergebiete
  • 46 Bodenrichtwerte für land- und forstwirtschaftliche Flächen
  •  8 Bodenrichtwerte für Grundstücke mit Bestandsschutz im Außenbereich

Die Wertspanne der neuen zonalen Bodenrichtwerte beträgt für die Ein- und Zweifamilienhausgebiete 130 bis 400 Euro/m², für Gebiete mit Geschosswohnungsbau 110 bis 500 Euro/m². In den Geschäftslagen der Innenstadt liegen die Richtwerte zum Teil deutlich höher, so beträgt der Bodenrichtwert für die Schloßstraße 1.350 Euro/m².
Für Wohnbaugrundstücke ist nach wie vor in den Stadtteilen Menden und Holthausen das höchste Bodenwertniveau zu verzeichnen, es folgen die guten Wohnlagen der Stadtteile Speldorf, Broich und Saarn.

Im Stadtteil Styrum liegen die meisten niedrigen Bodenrichtwerte.
Für gewerbliche Bauflächen liegen die Bodenrichtwerte zwischen 35 und 350 Euro/m² und für forst- und landwirtschaftliche Flächen zwischen 1,90 und 3,50 Euro/m².

Kostenlose Infos im Netz über jeweilige Bodenwertniveaus

Die neuen Bodenrichtwertzonen sind grundstücksscharf abgegrenzt und mit Angaben zu ihren wertrelevanten Merkmalen versehen (z. B. Anzahl der Vollgeschosse, Art und Maß der baulichen Nutzung, Tiefe des Richtwertgrundstücks bzw. Grundstücksgröße). Die Richtwertangaben zu den Wohnbauflächen des Mülheimer Stadtgebietes enthalten auch eine Wohnlageklassifizierung, die in den Fachinformationen zu den Richtwerten näher erläutert ist.

 

Über das Internetportal www.borisplus.nrw.de kann sich der interessierte Bürger kostenlos über das Bodenwertniveau seines Stadtteils oder Wohngebietes informieren.

 

Aufgrund der Menge und der kleinräumigen Abgrenzung der zonalen Bodenrichtwerte ist vom Gesetzgeber keine Bodenrichtwertkarte in Papierform mehr vorgesehen, sondern eine Veröffentlichung der Bodenrichtwerte im landesweiten Bodenrichtwertinformationssystem BORISplus. Über das Internetportal www.borisplus.nrw.de kann sich der interessierte Bürger kostenlos über das Bodenwertniveau seines Stadtteils oder Wohngebietes informieren. Ferner sind über das Internetportal auch die für die Grundstücksbewertung erforderlichen Fachinformationen mit näheren Erläuterungen und Umrechnungsfaktoren zu den Bodenrichtwerten einsehbar.

Der Ausdruck einer Bodenrichtwertauskunft aus dem Internetportal, bestehend aus einem Kartenausschnitt, den Bodenrichtwertdetails und den Fachinformationen zu dem abgefragten Richtwert ist kostenpflichtig (6,00 Euro). Bürger ohne Internetzugang können einen solchen Ausdruck im ServiceCenterBauen im Erdgeschoss des Technischen Rathauses erwerben, allerdings für eine Gebühr von 8,00 Euro (Barzahlung). Im Technischen Rathaus ist auch ein kostenloser Flyer erhältlich, der die Handhabung des Internetportals erläutert.

Hinweis:
Da die überarbeitete Version von BORISplus mit den neuen zonalen Bodenrichtwerten erst am 23. März 2011 für die Öffentlichkeit freigeschaltet wurde, kann es bei sehr starkem Zugriff auf das Internetportal ggf. zu längeren Zugriffszeiten oder einem etwas langsamen Programmablauf kommen.

Allgemeine Informationen zu den neuen zonalen Bodenrichtwerten und zu den Aufgaben des Gutachterausschusses sind unter www.muelheim-ruhr.de/gutachter erhältlich.

Kontakt


Stand: 24.03.2011

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