Archiv-Beitrag vom 05.01.2016Neuer Mietspiegel 2016 für die Stadt Mülheim an der Ruhr veröffentlicht

Archiv-Beitrag vom 05.01.2016Neuer Mietspiegel 2016 für die Stadt Mülheim an der Ruhr veröffentlicht

Ab sofort kostenfrei als Download erhältlich!

Der neue Mietspiegel für Mülheim an der Ruhr gilt seit dem 1. Januar 2016 für die kommenden zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2017 und ersetzt damit den Mietspiegel 2014. Mülheimer Mietern wie Vermietern steht damit weiterhin ein objektives Instrument zur Verfügung, um einschätzen zu können, welche Miete für freifinanzierte Wohnungen unter Berücksichtigung von Art, Größe, Baujahr, Ausstattung und Lage angemessen ist. Einvernehmlich haben alle Mitglieder des Arbeitskreises Mülheimer Mietspiegel dem vom Bochumer InWIS-Institut auf Basis einer repräsentativen Datenerhebung erarbeiteten Mietenmodell zugestimmt.

Der neue Mietspiegel 2016 für nicht preisgebundene Wohnungen in Mülheim an der Ruhr wird vorgestellt. 07.01.2016 Foto: Walter Schernstein

Konstruktive Zusammenarbeit bei der Erstellung des neuen Mietspiegels: v.l.n.r.
Sonja Herzberg (Mieterbund Rhein Ruhr), Harald Trieb (Stadt MH/Statistik), Harald Bartnik (Mieterschutzbund), Sebastian Klöppel (InWIS), Matthias Lincke (Stadt MH/Vorsitzender Gutachterausschuss), Andreas Noje (Haus&Grund), Angela Lülf (Stadt MH/Geschäftsführung Gutachterausschuss), Ulf Lennermann (SWB)

Foto: Walter Schernstein

In seiner grundsätzlichen Struktur orientiert sich der neue Mietspiegel an seinen bewährten Vorgängern aus den Jahren 2012 und 2014. Die auffälligste Neuerung gegenüber früheren Mietspiegeln liegt neben einer stärkeren Differenzierung der jüngeren Baualtersklassen in der geographischen Abgrenzung von sieben Gebieten innerhalb der Mülheimer Stadtgrenzen. Für die Zugehörigkeit von Wohnungen zu diesen Gebieten konnten aus den vorliegenden Daten Einflussbeiträge auf die Miethöhe statistisch fundiert abgeleitet werden. Erstmals haben auch Daten zur Lärmbelastung Eingang in den Mietspiegel gefunden. Außerdem konnten Merkmale zu vorgenommenen Modernisierungsmaßnahmen oder der Frage von Barrierefreiheit detaillierter im Mietspiegel abgebildet werden.

Mieten haben sich seit 2011 erhöht

Ausführliche Angaben von mehr als 5.000 Wohnungen sind in die Berechnungen zur Mietspiegel-Erstellung eingegangen – deutlich mehr als in der Vergangenheit. Gegenüber der letzten vergleichbaren Datensammlung im Jahr 2011 hat sich die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter über alle Ausstattungsmerkmale, Baualtersbereiche und Modernisierungsmaßnahmen hinweg in der Stadt Mülheim an der Ruhr in den vier Jahren bis 2015 von 5,78 Euro auf 6,02 Euro erhöht. Das entspricht einer Steigerung von 4,15 Prozent insgesamt beziehungsweise einem durchschnittlichen Zuwachs von etwas mehr als einem Prozent pro Jahr.
Ein direkter Vergleich der Tabellenwerte mit früheren Mietspiegeln ist aufgrund der geänderten Struktur nicht möglich. Modellrechnungen zeigen aber höhere Steigerungen der ermittelten ortsüblichen Vergleichsmiete für gut ausgestattete und modernisierte Wohnungen in den südlichen Gebieten Mülheims, aber auch geringere Mieten als bisher für minder ausgestattete, nicht modernisierte Wohnungen insbesondere im nordöstlichen Teil der Stadt.

Haus an der Hingbergstraße 92Der neue Mietspiegel ist „qualifiziert“ im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das heißt, er bietet nicht nur ein transparentes und verlässliches Abbild darüber, wie hoch Mülheims Mieten wirklich sind und ob die jeweils vereinbarte Miete einer Wohnung angemessen ist. Der Mietspiegel dient außerdem als Begründung bei Mieterhöhungsverlangen oder Prüfungen der Angemessenheit gezahlter Mieten.

Damit ein Mietspiegel als „qualifiziert“ gelten kann, muss er zum einen besonders hohen wissenschaftlichen Ansprüchen genügen. Zum anderen muss er von Interessenvertretern beider Parteien – also Mieter- und Vermieterseite – anerkannt werden. Beide Bedingungen erfüllt der neue Mietspiegel für das Gebiet der Stadt Mülheim an der Ruhr.

Der neue Mietspiegel 2016 für Mülheim an der Ruhr ist ab sofort kostenfrei als Download im Internet unter dem Link http://mietspiegel.muelheim-ruhr.de erhältlich. Neben einem Link zur adressgenauen Online-Abfrage der Lärmbelastung bietet die Stadt unter der genannten Adresse auch die Möglichkeit, schnell und einfach die Zuordnung von Wohnungen zu den im Mietspiegel dargestellten Gebieten zu prüfen.

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Stand: 13.01.2016

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