Archiv-Beitrag vom 05.01.2012Neuer Mietspiegel 2012
Der neue Mietspiegel für Mülheim an der Ruhr liegt vor – er gilt seit dem 1.
Januar 2012 für die kommenden zwei Jahre und ersetzt damit den Mietspiegel 2008.
Mülheimer Mietern wie Vermietern steht damit wieder ein objektives Instrument zur Verfügung um einzuschätzen, welche Miete für freifinanzierte Wohnungen unter Berücksichtigung von Art, Größe, Baujahr, Ausstattung und Lage angemessen ist. Einvernehmlich haben alle Mitglieder des Arbeitskreises Mülheimer Mietspiegel dem vom Bochumer Institut InWIS Forschung und Beratung auf Basis einer Repräsentativerhebung erarbeiteten Mietenmodell zugestimmt.
Der neue Mietspiegel ist „qualifiziert“ im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das heißt, er bietet nicht nur ein transparentes und verlässliches Abbild darüber, wie hoch Mülheims Mieten wirklich sind und ob die jeweils vereinbarte Miete einer Wohnung angemessen ist. Der Mietspiegel dient überdies als Begründung bei Mieterhöhungsverlangen oder Prüfungen der Angemessenheit gezahlter Mieten. Auch vor Gericht ist er das Beweismittel „erster Wahl“, da widerlegbar vermutet wird, dass ein qualifizierter Mietspiegel die „ortsübliche Vergleichsmiete“ im Sinne des Paragrafen 558d Abs. 3 BGB wiedergibt.
Damit ein Mietspiegel als „qualifiziert“ gelten kann, muss er zum einen besonders hohen
wissenschaftlichen Ansprüchen genügen. Zum anderen muss er von Interessenvertretern beider Parteien – also Mieter‐ und Vermieterseite – anerkannt werden. Beide Bedingungen erfüllt der neue Mietspiegel für das Gebiet der Stadt Mülheim an der Ruhr. Im vergangenen Sommer hatte die Stadt rund 10.000 zufällig ausgewählte Mieter‐Haushalte mit Fragebögen zu Größe, Alter, Ausstattung und Mietpreis freifinanzierter Wohnungen angeschrieben und um ihre Mitarbeit gebeten – mit großem Erfolg!
Die Angaben von fast 1.600 Mülheimer Mietern bildeten die breite, repräsentative Basis für die Berechnung der so genannten „ortsübliche Vergleichsmiete“.
Gemessen an den knapp 1.600 in die Berechnung des neuen Mietspiegels eingeflossenen
Wohnungen hat sich die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter in der Stadt Mülheim an der Ruhr gegenüber der letzten vergleichbaren Datensammlung aus dem Jahr 2007 von 5,47 Euro auf 5,78 Euro in 2011 erhöht. Das entspricht einer Steigerung von 5,7 Prozent insgesamt bzw. einem durchschnittlichen Zuwachs von etwa 1,4 Prozent pro Jahr.
In seiner grundsätzlichen Struktur orientiert sich der neue Mietspiegel an seinem bewährten
Vorgänger aus dem Jahre 2008.
Einige Änderungen gibt es aber doch: So weist die Mietspiegeltabelle 2012 eine Spalte weniger aus. Um für mehr Klarheit in der Anwendungspraxis zu sorgen, hat der
Arbeitskreis beschlossen, die bislang existierende Spalte „Modernisierter Altbau ab 1970“ zu
streichen und statt dessen einen wesentlich genauer definierten „Modernisierungszuschlag“ in Höhe von 0,20 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche in die Liste der möglichen Zu‐ und Abschläge mit aufzunehmen.
Neu ist auch der künftig bei entsprechenden Wohnungen anwendbare Zuschlag der „Komfortablen Badezimmerausstattung“ (0,39 Euro p/m² bei Erfüllen der entsprechenden Definition). Dafür ist der Zuschlag für ein „2. Separates WC in Wohnungen unter 90m² Gesamtwohnfläche“ entfallen.
Mit Inkrafttreten des neuen Mietspiegels sind beispielsweise auch Zuschläge für Maisonette‐, Penthouse bzw. Studiowohnungen (0,28 Euro) oder das Vorhandensein eines Balkons (0,26 Euro p/m²) möglich – allerdings nur, wenn die im Mietspiegel genannte Definition auch exakt zutrifft. Diese Zu‐ und Abschlagsdefinitionen hat der Arbeitskreis gegenüber 2008 deutlich präzisiert.
Ein neuer Abschlag in Höhe von 0,77 Euro pro Quadratmeter ist zu berechnen, wenn die fragliche Wohnung in einem Gebäude liegt, welches über mehr als 40 Wohneinheiten (postalische Adresse) verfügt, zwischen 1965 und 1975 erbaut wurde und nicht die Kriterien des Zuschlags „Modernisierte Wohnungen“ erfüllt.
Der neue Mietspiegel 2012 ist ab sofort zum Einzelpreis von 4,‐ Euro an folgenden Orten erhältlich:
- ServiceCenterBauen des Technischen Rathauses der Stadt Mülheim an der Ruhr, Hans-
Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr, Mo. – Fr. von 8.00 – 12.30 sowie Do. von 14.00 – 16.00 Uhr, Telefonische Bestellung des Mietspiegels unter 0208/4556411 - Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Mülheim an der Ruhr e. V., Wilhelmstraße
22, 45468 Mülheim an der Ruhr, - Mieterbund Rhein‐Ruhr e.V., Schloßstraße 8‐10, 45468 Mülheim an der Ruhr,
- Mieterschutzbund Mülheim und Umgebung e. V., Schloßstraße 26, 45468 Mülheim an der
Ruhr.
Kontakt
Stand: 12.01.2012
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