Archiv-Beitrag vom 25.04.2013"Neuer Schwung für den Sozialen Wohnungsbau"
Mit dem für 2013 vom Land NRW herausgegebenen Förderprogramm wird ein deutlicher Akzent zugunsten der Neuschaffung und den Erhalt von bezahlbarem Wohnraum gesetzt. Aus einem Gesamt-Fördervolumen von 800 Millionen Euro fließen allein 450 Millionen Euro in den sozialen Wohnungsbau.
Der Focus liegt hier auf Neubau von Mietwohnungen, besondere Wohnformen für Ältere und Behinderte sowie Wohnraum für Studierende. Die Wohnraumsituation für Studierende auf einem insgesamt engen Wohnungsmarkt soll, insbesondere im Jahr des doppelten Abiturjahrganges, dadurch entspannt werden.
Um dem sozialen Wohnungsbau für die örtlichen Wohnungsbaugesellschaften und möglichen Investoren zusätzlichen Anschub zu geben, sind die neuen Wohnungsbau-förderungsbestimmungen (WFB) hinsichtlich der Förderbedingungen attraktiver gefasst worden: Die Mietobergrenze ohne Betriebskosten ist auf 5,10 Euro/qm/monatlich angehoben sowie die Belegungsbindung für Mietwohnungen wahlweise auf 15, 20 oder 25 Jahre erweitert worden. Hervorzuheben ist insbesondere, dass die Verzinsung der Förderdarlehen während der ersten 10 Jahre bei null Prozent, anschließend bis zum Ende der Belegungsbindung bei 0,5 Prozent liegt. Erst danach erfolgt eine marktübliche Verzinsung.
Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.
Nähere Informationen hält das Team der Wohnbauförderung des Amtes für Geodatenmanagement, Vermessung, Kataster und Wohnbauförderung im Technischen Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5 unter den folgenden Telefonnummern bereit:
0208 /455-6410 /-6412 /-6414 /-6417 /-6424.
Hier können auch Termine für Beratungsgespräche vereinbart werden.
Kontakt
Stand: 17.05.2013
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