Archiv-Beitrag vom 31.03.2011Neues aus der Sozialagentur Mülheim an der Ruhr
Bildungspaket der Stadt Mülheim an der Ruhr
Das Gesetz zur Bemessung der Regelbedarfe wurde nun endlich am 29.03.2011 verkündet.
Für alle Mülheimer Leistungsberechtigen bedeutet das einen Anspruch insbesondere auf folgende Leistungen– rückwirkend zum 01.01.2011:
(1) Erhöhung der Regelleistung für die Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
(2) Rechtsanspruch auf alle neuen Leistungen zur Bildung und Teilhabe nach §28 SGB II (neu)
Zu diesen neuen Leistungen und neuen Chancen für die Kinder von
Leistungsberechtigten gehören
- Schulbasispaket (Schulbedarf, Schulausflüge und –fahrten)
- Lernförderung / Nachhilfe
- Gemeinschaftliches Mittagessen
- Leistungen zur sozialen und kulturellen Teilhabe
Alle wesentlichen Informationen zu den neuen Bildungs- und Teilhabemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche informiert Sie eine Broschüre der Sozialagentur, die an allen Beratungsstellen und zentralen öffentlichen Orten ausliegt oder im Internet heruntergeladen werden kann. Ausführliche Informationen, Anträge und Bescheinigungen für alle Kunden, Interessierte sowie Anbieter von Leistungen des Bildungspakets finden Sie auf den Seiten der Sozialagentur.
Erhöhung der Regelleistung nach SGB II
Nach der Veröffentlichung der SGB-II-Reformen im Bundesgesetzblatt am 29.03.2011 ist nun endlich auch die gesetzliche Grundlage für die Auszahlung der neuen Regelsätze vorhanden. Die zeitnahe Auszahlung des erhöhten Arbeitslosengeldes II rückwirkend zum Jahresbeginn wird von der Sozialagentur sicher gestellt.
Aufgrund der zeitlichen Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren kann es allerdings in einigen Fall-Konstellationen bei der Auszahlung der Nachzahlung zu Verzögerungen kommen, da die Berechnung und Umstellung wegen noch offener Fragen nicht automatisiert erfolgen konnte.
Seit Jahresbeginn gab es in zahlreichen Einzelfällen leistungsrelevante Änderungen oder Anpassungen. So stehen Anhörungen aus (zum Beispiel zur Ermittlung von Einkommen und Vermögen) oder es konnte über Weiterbewilligungsanträge noch nicht entschieden werden, weil Unterlagen noch nicht vorliegen. In diesen Fällen wird die Auszahlung manuell durch die Sozialagentur veranlasst und dadurch die Überweisung der Differenz zwischen alten und neuen Regelsätzen von Januar bis April zeitnah sichergestellt.
Sinkende Arbeitslosigkeit, aber höhere Hilfebedürftigkeit
Der Rückgang der Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB II setzt sich - wie im Vormonat - fort. Im März waren 5.559 Personen bei der Sozialagentur Mülheim an der Ruhr arbeitslos gemeldet. Gegenüber dem Vormonat sind das 43 Personen weniger (- 0,8%).
Die eigentliche Erwerbslosigkeit ist jedoch deutlich höher als die statistische Arbeitslosigkeit. Wenn auch die Personen berücksichtigt werden, die z.B. an einer Eingliederungsmaßnahme teilnehmen, dann beläuft sich die Zahl der „Unterbeschäftigung“ im Rechtskreis SGB II in Mülheim an der Ruhr auf 7.280 Menschen. Darunter befinden sich dann insbesondere auch rd. 1.150 Kunden der Sozialagentur, die an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung oder 443 Kunden der Sozialagentur, die an einem Integrationsjob (Arbeitsgelegenheit) teilnehmen. Die Unterbeschäftigungsquote im März betrug 8,7% (+0,1) – gegenüber einer unveränderten Arbeitslosenquote von 6,8%.
Hinweis:
Um vor allem Doppelzählungen endlich auszuschließen, hat die
Bundesagentur für Arbeit zum März 2011 die Arbeitsmarktstatistik verändert. Rückwirkend ab Januar 2007 ergeben sich damit leicht veränderte, im SGB II-Bereich vor allem reduzierte Arbeitslosenzahlen.
8.726 Mülheimer Haushalte und 17.517 Personen erhielten im März 2011 Hilfen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, das sind 81 Haushalte und 153 Personen mehr als im Vormonat. Von den rd. 17.500 Personen waren 12.450 erwerbsfähig (+100) und 5.067 nichterwerbsfähig (+53).
Hinweis:
Die Bundesagentur für Arbeit hat zum Jahr 2011 die Statistik und die Berichterstattung umgestellt! Aktuelle Zahlen gibt es nur noch in „hochgerechneter“ Form und nur für drei Personengruppen (Bedarfsgemeinschaften, erwerbsfähige und nichterwerbsfähige Hilfebedürftige). Alle Aussagen über z.B. das Alter, das Geschlecht oder die Staatsangehörigkeit müssen fortan mit den sogenannten „endgültigen“ Zahlen beantwortet werden. Diese Zahlen liegen jeweils nur für die Zeit von vor drei Monaten vor, d.h. im März 2011 werden die Daten vom Dezember 2010 veröffentlicht.
Die „endgültigen“ Zahlen umfassen immer alle Leistungsbezieher im ganzen Monat und nicht nur die Personen, die zu einem Zählstichtag Leistungen bezogen haben.
Berücksichtigt werden außerdem auch z.B. rückwirkende Leistungsgewährungen bei verspäteter Antragsstellung. Daher sind die „endgültigen“ auch immer höher als die aktuellen Daten. Die Sozialagentur wird im Mai ihre Berichterstattung auf die neuen „endgültigen“ Zahlen umstellen.
Kontakt
Stand: 31.03.2011
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