Pakt für den Sport mit einer Laufzeit bis Mitte 2028 unterschrieben

Pakt für den Sport mit einer Laufzeit bis Mitte 2028 unterschrieben

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung vom 2. März 2023 die Neufassung des „Pakt für den Sport in Mülheim an der Ruhr“ beschlossen. Oberbürgermeister Marc Buchholz und MSB-Vorsitzender Frank Esser unterzeichneten nun feierlich im Beisein Ralf Wind (MSS), MSB-Geschäftsführerin Nicole Nussbicker und Stadtdirektor David Lüngen die gemeinsame Vereinbarung. Die Laufzeit wurde damit bis zum 30. Juni 2028 verlängert.

Oberbürgermeister Marc Buchholz und MSB-Vorsitzender Frank Esser unterzeichnen im Beisein Ralf Wind (MSS), MSB-Geschäftsführerin Nicole Nussbicker und Sportdezernent David Lüngen die gemeinsame Vereinbarung: Pakt für den Sport in Mülheim an der Ruhr - Dr. Claudia Pauli, MSS

Bild: Dr. Claudia Pauli

Der „Pakt für den Sport in Mülheim an der Ruhr“ konkretisiert die Zielperspektive des im Dezember 2004 vom Rat der Stadt beschlossenen Leitbildes „Mülheim – die sportgerechte Stadt an der Ruhr“. Er setzt Handlungsschwerpunkte, die über die Sportentwicklungsplanung umgesetzt und über den Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Mülheim an der Ruhr und dem Mülheimer Sportbund e. V. finanziert werden.

Der Pakt wurde grundsätzlich überarbeitet, da Ergebnisse der Sportentwicklungsplanung in die Vereinbarung eingeflossen sind. Denn stetige Veränderungen im Sport- und Freizeitverhalten führen zu veränderten Bedarfen für den Sport. Aus diesem Grund wurde die Sportentwicklungsplanung nicht als starres Instrument angelegt, sondern widmet sich immer auch aktuellen Herausforderungen. Dafür wurde in den letzten zehn Jahren jährlich ein Schwerpunktthema - zusammen mit Politik und Teilhabende des Sports - genau analysiert. Bei der Analyse wurden Leitziele für die jeweiligen Schwerpunkte entwickelt. Deswegen wurden neben redaktionellen Änderungen zum Beispiel die konkreten Formulierungen der aufgestellten Leitziele in den Pakt übernommen. Auch die neue Richtlinie zur Förderung des Sports, welche zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, wurde in den Pakt übernommen.

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Stand: 22.03.2023

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