Archiv-Beitrag vom 19.09.2014Präsidium des Deutschen Städtetages beriet in Münster
Präsidiumsmitglied Dagmar Mühlenfeld: Städte fordern Sofortprogramm von Bund und Ländern
Die deutschen Städte stehen uneingeschränkt zu ihrer Verantwortung, Menschen aus humanitären Gründen aufzunehmen. Der Deutsche Städtetag (DST) appelliert gleichzeitig an Bund und Länder, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um die Kommunen bei der Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern und Flüchtlingen zu entlasten und damit ihrer Verantwortung stärker als bisher gerecht zu werden. Diese Botschaft brachte Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld als Präsidiumsmitglied des DST von der Präsidiumssitzung aus Münster mit.
400. Sitzung des Präsidiums des Deutschen Städtetags am 17. September 2014 in Münster. (Foto: Presseamt Münster)
"Die Städte tun, was sie können, um schutzbedürftigen Menschen zu helfen. Wir fühlen uns ganz klar dem Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolgte und der Genfer Flüchtlingskonvention verpflichtet. Die dramatisch gestiegenen Asylbewerberzahlen stellen die Städte aber auch vor erhebliche praktische Probleme. Deshalb brauchen wir ein Sofortprogramm von Bund und Ländern mit rasch wirksamen Maßnahmen, um die Asylbewerber und Flüchtlinge angemessen zu versorgen“, so Mühlenfeld.
In Mülheim seien auch viele Bürgerinnen und Bürger bereit, sich persönlich für das Wohlergehen der Flüchtlinge einzusetzen, die in ihren Herkunftsländern verfolgt waren und teils Schlimmes erleben mussten. So erinnert Dagmar Mühlenfeld an die Titelzeile einer großen überörtlichen Zeitung, in der vom „Wunder von Mülheim“ geschrieben wurde.
Die Asylverfahren müssten verkürzt, die Kapazitäten der Länder für die Unterbringung deutlich aufgestockt werden. Außerdem benötigen die Kommunen Investitionshilfen, um genügend Aufnahmemöglichkeiten schaffen zu können sowie eine zeitnahe Erstattung ihrer Kosten, da die Flüchtlingsversorgung Aufgabe der Länder sei.
Insgesamt komme es darauf an, die Flüchtlinge, die in Deutschland bleiben, gut in unsere Gesellschaft zu integrieren. Die Kommunen seien weiterhin bereit, dazu ihren Beitrag zu leisten.
Der Deutsche Städtetag begrüßt die im Gesetzentwurf enthaltene Regelung, die Wartefrist, nach der Asylbewerbern und Ausländern mit einer Duldung die Aufnahme einer Beschäftigung grundsätzlich erlaubt werden kann, von gegenwärtig neun auf drei Monate zu verkürzen und ihnen einen erleichterten Zugang zu Integrationsleistungen zu verschaffen.
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Stand: 19.09.2014
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