Praktika als Schüler*in des Berufskollegs
Wir bieten an:
- Fachoberschulpraktikum (FOS-11)
Vorgeschriebenes halbjähriges beziehungsweise einjähriges Praktikum in der Klasse 11 der Fachoberschule nach Anlage 1 der Praktikum-Ausbildungsordnung in der Fachrichtung Sozial- und Gesundheitswesen.
Der Einsatz erfolgt in den städtischen Kindergärten oder Jugendzentren. - Blockpraktikum
Pflichtpraktikum im Rahmen der Ausbildung am Berufskolleg.
Der Einsatz erfolgt in den städtischen Kindergärten, Grundschulen oder Jugendzentren.
So funktioniert es:
Nehmen Sie telefonisch mit der Leitung der von Ihnen gewünschten Einsatzstelle Kontakt auf und fragen Sie, ob Sie dort Ihr Praktikum absolvieren können.
In den Einsatzstellen ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses zwingend erforderlich.
Alle Praktikant*innen, die in Kindergärten, Schulen oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen eingesetzt werden, müssen, aufgrund des zum 1. März 2020 in Kraft getretenen Masernschutzgesetzes, eine ärztliche Bescheinigung über ihre bestehende Masernimmunität vorlegen. Eine Kopie des Impfpasses ist nicht ausreichend.
Zusätzlich muss aus der ärztlichen Bescheinigung hervorgehen, dass die Praktikant*innen frei von ansteckenden Krankheiten (Windpocken, Mumps, Keuchhusten, Röteln, Zytomegalie, Ringelröteln, Hepatitis A und B) im Sinne des § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist.
Nur mit einer ärztlichen Bescheinigung, aus der eindeutig hervorgeht, dass die aufgeführten Voraussetzungen vorliegen, ist die Durchführung des Praktikums möglich. Die Stadt Mülheim an der Ruhr übernimmt keine Kosten für die Ausstellung des Nachweises, der Untersuchungen oder gegebenenfalls erforderliche Nachimpfungen.
Kontakt
Stand: 31.10.2024
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