Radweg Rheinische Bahn
Bau eines regionalen Rad- und Fußweges auf der Trasse der Rheinischen Bahn zwischen den Städten Essen, Mülheim an der Ruhr und Duisburg
Am 7. Februar 2012 hat der städtische Planungsausschuss den Grundsatzbeschluss zum Bau eines regionalen Rad- und Fußweges auf der Trasse der Rheinischen Bahn zwischen den Städten Essen, Mülheim an der Ruhr und Duisburg gefasst.
Mit diesem zweiten Zwischenbericht möchte die Verwaltung einen Überblick über den Projektstand für die aktuellen Bauabschnitte geben.
Der auf Essener Stadtgebiet befindliche Abschnitt 1 beginnt innerstädtisch am dortigen Unipark, endet rund einen Kilometer östlich der Stadtgrenze zu Mülheim an der Ruhr und wurde im Wesentlichen 2010 realisiert (siehe Anlage 1).
An der Stadtgrenze Mülheim-Essen gibt es seit Mai 2015 den lang ersehnten Lückenschluss der beiden Radwege "Rheinische Bahn" und "Grugatrasse" (Abschnitt 2a, siehe Anlage 2).
Der Abschnitt 2b von der Stadtgrenze Essen bis zum Mülheimer Hauptbahnhof (siehe Anlage 3) wird zurzeit durch den RVR realisiert. Die Eröffnung ist auf den 27. November 2015 terminiert.
Abschnitt entspricht Trassenverlauf des Radschnellweges Ruhr (RS1)
Die Abschnitte 2a (betreffend des Essener Abschnittes) und 2b des Rad- und Fußweges entsprechen dem - durch die Machbarkeitsstudie festgelegten - Trassenverlauf des Radschnellweges Ruhr (RS1). Der RVR plante den Ausbau des Weges daher bereits als zukünftiges Teilstück des anvisierten RS1 mit entsprechendem baulichen Standard. Hierdurch soll ein nochmaliger, späterer Umbau des Weges (wie er auf dem Abschnitt 1 auf Essener Stadtgebiet erforderlich werden könnte) vermieden werden. Als Referenzstrecke für den RS1 wird die Übernahme der Baulast durch das Land im Falle einer grundsätzlichen Neuregelung für solche Radwege im Straßen- und Wegegesetz außerdem als möglich angesehen. Im Wesentlichen bedeutet dies, dass an Stelle eines üblicherweise 3,50 Meter breiten Fuß- und Radweges ein 4 Meter breiter Rad- und ein durch einen Grünstreifen separierter 2 Meter breiter Fußweg angelegt wird. Entsprechend der Richtlinie des Landes für Radschnellwege erhält der Radweg eine bituminöse, der Fußweg auf Vorschlag der zuständigen Unteren Landschaftsbehörden eine wassergebundene Decke. Der Fußweg verläuft grundsätzlich auf der südlichen, dem Schienenverkehr abgewandten Seite.
Die Trasse der zweigleisigen Rheinischen Bahn verläuft im Abschnitt 2b parallel südlich der heute viergleisigen Bergisch-Märkischen-Strecke, welche den S-, Regional- (RE und RRX) und Fernverkehr aufnimmt. Im östlichen Abschnitt befindet sich zwischen beiden Bahnstrecken allerdings das Garten- und Siedlungsgebiet der Inselstraße. In diesem Abschnitt verlief die Rheinische Bahn außerdem entlang des Heißener Güterbahnhofs, der (bis auf zwei Rangiergleise für Heißener Gewerbebetriebe) für die Bahnnutzung aufgegeben wurde und dessen Fläche als Natur- und Erholungsraum mit einer Trassenbreite von bis zu 80 Metern im Rahmen des Wegebauprojektes gesichert wird. Westlich der Hardenbergbrücke verläuft die Rheinische Bahn hingegen unmittelbar neben den heutigen Betriebsgleisen in der Winkhausener Tallage. Um unerlaubtes Betreten der hochfrequentierten Personenzuggleise zu verhindern, musste dort zwischen dem Radweg und den Gleisen ein 2 Meter hoher Stabgitterzaun errichtet werden.
Anschlussstellen an das innerstädtische Wegenetz wurden im Bereich der Grugatrasse (Frohnhauser Weg), der Einmündung der Geitlingstraße in den Frohnhauser Weg, der Geitlingstraße auf Höhe der A 40 (Radweg An der Seilfahrt im Bebauungsplan T5), am Eppinghofer Bruch an der Straßenbrücke, gegenüber der Einmündung Leybankstraße und im Bereich der Einmündung Steinkuhle, des Weiteren an der Otto-Hue-Straße, an der Körnerstraße (Brücke Brückstraße/ Scheffelstaße) und im Bereich der Eppinghofer Straße (Hauptbahnhof Vergleich Anlage 4) realisiert.
Hochpromenade als Mischverkehrsfläche
Der Abschnitt 3 umfasst den zentralen Abschnitt zwischen dem Hauptbahnhof und der Duisburger Straße/Hochschule Ruhr-West (HRW). Die Abschnitte 3a, b und c (siehe Anlage 5) zwischen Hauptbahnhof und Hochschule Ruhr West sollen eine - ihrer Lage angemessene - Gestaltung erfahren und den Besucherinnen und Besuchern die Besonderheiten des Mülheimer Abschnittes verdeutlichen.
Die Umnutzung der Trasse als Radweg im Bereich des Abschnitts 3a (zwischen Hauptbahnhof und Ruhr) ist Teil des Integrierten Innenstadtkonzeptes und wird durch Mittel des Städtebauförderungsprogramms "Soziale Stadt" und des Regionalverband Ruhr (RVR) umgesetzt. Der städtische Eigenanteil wird durch den RVR übernommen. Die daran anschließenden Abschnitte 3b und c sollen mit Hilfe von Mitteln aus der Bund-Länder- Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) umgesetzt werden.
Kontakt
Kontext
- Anlage1_Übersicht1_Abschnitt Essen_ (Dateigröße: 494 KB/-typ: pdf)
- Anlage2_Bauabschnitt 2a_Anschluss Gruga_ (Dateigröße: 417 KB/-typ: pdf)
- Anlage3_Bauabschnitt 2b_ Mülheim an der Ruhr_ (Dateigröße: 514 KB/-typ: pdf)
- Anlage4_Anschluss Mülheim HBF_ (Dateigröße: 410 KB/-typ: pdf)
- Anlage5_ Lageplan Abschnitt 3abc (Dateigröße: 1322 KB/-typ: pdf)
Stand: 28.09.2015
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