Archiv-Beitrag vom 16.02.2017Rechtsstreit um Schweinemasterweiterung gewonnen
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes
Im Rechtsstreit des Nachbarn gegen die Stadt wegen Genehmigung der Erweiterung des Schweinemastbetriebs des Bauern im Brahm hat das Bundesverwaltungsgericht den Antrag auf Berufungszulassung zurückgewiesen. Damit ist die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes NW, die die von der Stadt erteilte Erweiterungsgenehmigung als rechtmäßig beurteilt, rechtskräftig.
Bei dem Streit war es im Wesentlichen darum gegangen, ob für die Frage der Einhaltung von Grenzwerten die vorhandenen Emissionen des eigenen Betriebes von den zu erwartenden Schweinemastimmissionen abzuziehen sind. Die Notwendigkeit der Berücksichtigung der Eigenbelastung des Nachbarn hatte das OVG nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichtes richtig beurteilt.
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Stand: 16.02.2017
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