Archiv-Beitrag vom 20.02.2014Schülerausgleichsverfahren der Gesamtschulen
Aufgrund des Anmeldeüberhanges an der Gustav-Heinemann-Schule und der Willy-Brandt-Schule wurde am 19. Februar 2014 ein Koordinierungsgespräch über das Schülerausgleichsverfahren geführt, an dem neben den Schulleitungen der Gesamtschulen auch der schulfachliche Dezernent der Oberen Schulaufsicht teilgenommen hat.
Voraussichtlich 51 SchülerInnen, die zunächst an der Willy-Brandt-Schule und an der Gustav-Heinemann-Schule angemeldet wurden, erhalten automatisch einen Schulplatz an der Gesamtschule Saarn, da die Eltern dies als verbindlichen Zweitwunsch angegeben haben. Die Saarner Gesamtschule kommt demnach zusammen mit den bereits vorliegenden Anmeldungen auf insgesamt zirka 105 Neuaufnahmen und kann im Schuljahr 2014/2015 vier Eingangsklassen bilden. An der Gustav- Heinemann-Schule werden sieben und an der Willy-Brandt-Schule vier Eingangsklassen eingerichtet.
Die Bescheide der Mülheimer Gesamtschulen wurden bereits versandt, so dass die Erziehungsberechtigten bereits vor Beginn des Anmeldeverfahrens zu den übrigen weiterführenden allgemeinbildenden Schulen am 25. und 26. Februar über die Aufnahmeentscheidung informiert sind. SchülerInnen, die eine Absage erhalten, müssen anschließend an einer anderen weiterführenden Schule angemeldet werden. Sie haben dann die gleichen Chancen wie diejenigen, die sich direkt für eine dieser Schulformen entschieden haben. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit am 24. Februar die an der Gustav-Heinemann-Schule und Willy- Brandt-Schule abgelehnten SchülerInnen nachträglich an der Gesamtschule Saarn anzumelden (auch wenn dieser Zweitwunsch bislang nicht geäußert wurde). Im Interesse des Kindes sollte die Anmeldung auch dann unbedingt erfolgen, wenn gegen die Entscheidung der Gesamtschule noch Rechtsmittel eingelegt werden.
Stand: 20.02.2014
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