Archiv-Beitrag vom 28.05.2013Schutz der Natur geht alle an!
Mülheimer Kleinod bedarf besonderer Aufmerksamkeit
Die Saarner Ruhraue gehört zu den besonders schützenswerten Bereichen unserer Stadt. Daher ist es umso unverständlicher, dass die Brut und Rückzugsgebiete seltener Tierarten immer wieder gestört werden.
Zäune, die zum Schutz der besonders empfindlichen und sensiblen Bereiche in diesem Gebiet erstellt worden sind, wurden immer wieder mutwillig zerstört.
Die Saarner Aue selbst liegt inmitten des Naturschutzgebietes „Saarn-Mendener Ruhraue“, umgeben von dem Landschaftsschutzgebiet „Ruhraue zwischen Menden und Konrad-Adenauer-Brücke“. Darüber hinaus ist es Bestandteil eines nach EU-Recht ausgewiesenes FFH-Gebietes.
Die Verwaltung muss leider konstatieren, dass es im Bereich der Saarner Aue immer wieder zu Vandalismus/mutwilligen Zerstörungen gekommen ist.
Auch werden von den dort ehrenamtlich für die Untere Landschaftsbehörde tätigen Landschaftswächtern immer wieder wilde Müllablagerung sowie unerlaubtes Zelten und Lagern festgestellt und der Stadt gemeldet.
Aktuell sind Zäune auf einer Länge von rund 100 Metern zerstört, sowie eine Heckenpflanzung von etwa 40 Metern Länge vollständig beseitigt worden. Der entstandene Schaden beläuft sich auf über 2000 Euro.
Wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit bestimmter Bereiche sind diese Schutzmaßnahmen zum Beispiel durch Zäune unerlässlich, nicht zuletzt wegen der dort festgestellten Arten: Neben dem Eisvogel sind dies unter anderem Breitflügelfeldermaus, Großer Abendsegler, Wasserfledermaus, Rauhautfledermaus, Kleiner Wasserfrosch, Teichrohrsänger, Feldlerche, Feldschwirl, Feldsperling, Gelbspötter, Graureiher, Grünspecht, Kleinspecht, Kuckuck, Mäusebussard, Rauchschwalbe, Rohrammer, Steinkauz, Teichrall, Waldohreule, Wiesenschafstelze. Darüber hinaus gibt es hier eine Reihe von Gastvögeln, Libellen, Heuschrecken, Amphibien, Reptilien und bemerkenswerte Flora.
Ihre Mithilfe ist gefragt!
Seitens der Angler, deren ordnungsgemäße Ausübung der Fischerei auch ausdrücklich im Landschaftsplan erlaubt ist, wird dass zuletzt häufig vorkommende tage- und wochenlange Zelten oder Lagern einiger Angler ab sofort nicht mehr geduldet. Die Untere Landschaftsbehörde wird bei Zuwiderhandlung ordnungsbehördlich vorgehen.
Verbunden wird dies mit einem Aufruf an die Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Saarner Aue als ein hochrangiges Naturschutzgebiet zu verstehen und entsprechend zu behandeln. Insbesondere bittet die Verwaltung um Mitteilung, falls Vandalismus und mutwillige Zerstörung festgestellt wird. Rufnummern 0208/455-7005 und -7000 oder bei der Bürgeragentur unter 0208/455-1644.
(Fotos: Walter Schernstein)
Kontakt
Stand: 29.05.2013
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