Archiv-Beitrag vom 25.08.2015Selbst gebackene Kuchen sind erlaubt
Gerade jetzt zum Start des neuen Schul- und Kindergartenjahres kursieren wieder Gerüchte, wonach aufgrund der Lebensmittelinformationsverordnung selbst gebackene Kuchen nicht mehr in Kitas, Schulen oder bei Vereinsfesten angeboten werden dürften, ohne dass die Inhaltsstoffe deklariert seien. Das ist „schlichtweg falsch“, erklärt Pressesprecher Volker Wiebels.
Dies bestätigt das Verbraucherschutzministerium, die Europäische Kommission sowie auf lokaler Ebene die Lebensmittelaufsicht beim Veterinäramt Mülheim. „Also keine Bange“, so Wiebels, „denn der selbst gebackene Kuchen nach Omas Rezept schmeckt immer noch am besten...“
Mehr Infos auf den Seiten der Vertretung der Europäischen Kommission: Kuchenbasar nicht in Gefahr.
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Stand: 25.08.2015
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