Archiv-Beitrag vom 05.02.2016Stadt stellt klar: Förderanträge Thyssenbrücke richtig und vollständig gestellt
Eisenbahnkreuzungsvereinbarung gesetzlich vorgeschrieben
Die Thyssenbrücke ist sicher eines der kompliziertesten Förderprojekte der letzten Jahrzehnte. Die drei Verkehrsarten individuelle Kraftfahrzeuge, öffentlicher Personennahverkehr und Fernverkehr partizipieren an diesem Brückenbauwerk. Die Förderanträge wurden in den letzten Jahren sorgfältig zusammengestellt und „jedes Bauteil ist einzeln beschrieben und kostenmäßig fixiert“ so Planungsdezernent Peter Vermeulen und die verantwortlichen Mitarbeiter der Stadt.
Hintergrund
Der Baubeschluss fiel im Planungsausschuss am 4. Februar 2015 und wies einen „Mülheimer“ Finanzierungsanteil (Stadt und MVG) von 7,05 Millionen Euro vor (wie in der Presse berichtet). Die Stadt ist bemüht möglichst alle Möglichkeiten der Beteiligung Dritter und der Förderung umfänglich zu nutzen.
So wurde die, in den aktuellen Gesamtkosten von 19,53 Millionen Euro enthaltene, Ablösesumme an die Bahn (rund 2,8 Millionen Euro) mit in den Förderantrag an das Land aufgenommen. Diese Ablöse bekommt die Bahn dafür, dass sie sich am Neubau beteiligt und dadurch die Stadt aber in den nächsten Jahrzehnten keine beziehungsweise deutlich geringere Unterhaltungskosten an ihrer neuen Brücke hat. Dies wurde früher mit gefördert (zum Beispiel beim Bau der Autobahnabfahrt Rhein-Ruhr Zentrum) aber es stand zu erwarten, dass dies heute nicht mehr der Fall ist. So fiel die Förderzusage des Landes, wie vor einigen Wochen berichtet, niedriger aus, nämlich „nur noch“ 4,1 Millionen Euro Landesförderung an Mülheim. Im Zuwendungsbescheid über die Landesförderung von der Bezirksregierung wird der Anteil der DB Netz AG auf 6,07 Millionen Euro berechnet, was sich mit den Berechnungen auf Basis der Kreuzungsvereinbarung mit der Bahn im Wesentlichen deckt.
Zieht man nun von den Gesamtkosten die Landesförderung und den DB-Anteil ab blieben 9,34 Millionen Euro für „Mülheim“.
Nun folgt in der Betrachtung der Förderantrag an den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VVR), den Stadt und Mülheimer VerkehrsGesellschaft mbH (MVG) gestellt haben. Der übliche Fördersatz ist für eine solche Brücke von dort - wie in der Presse berichtet - beträgt 90 %. Allerdings - und das ist eine neue Erkenntnis im komplizierten Verfahren - sinkt der Fördersatz, wenn an dem Gesamtprojekt die Bahn über eine Kreuzungsvereinbarung an den Kosten beteiligt ist, auf 65 %. Der VRR hat darüber noch nicht entschieden, aber unter Berücksichtigung des 65-prozentigen Fördersatzes und der aktuellen Rahmenbedingungen erwarten die Mülheimer 2,5 bis 2,8 Millionen Euro vom VRR.
So bleiben für die Mülheimer (Stadt und MVG) aktuell voraussichtlich 6,5 bis 6,8 Millionen Euro Eigenanteil.
Sicher ist, der Beitrag der DB Netz ist höher als der Differenzbetrag zwischen der 90-prozentigen und der 65-prozentigen Förderung durch den VRR bei dem Kostenanteil für den Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV). Die Darstellung in der Presse man könne auf die Eisenbahnkreuzungsvereinbarung verzichten ist falsch, da die Bahn nun mal unter der Brücke fährt ist eine solche Vereinbarung gesetzlich vorgeschrieben. Die Bahn wollte zudem ins Boot weil sie großes Interesse an einer neuen Brücke hat, die auf ihren Wunsch hin eine größere lichte Höhe aufweisen wird, was für den Bahnverkehr - laut Bahn -von großer Bedeutung ist.
Die Zahlen werden sich noch mehrfach ändern. So stellt die Stadt zurzeit Änderungs- beziehungsweise Erhöhungsanträge zur Landesförderung bei der Bezirksregierung. Welche Preise bei den Ausschreibungen der einzelnen Gewerke am Ende anfallen ist offen. Oft wird günstiger submittiert, manchmal auch teurer als kalkuliert. So werden sich, wie bei vielen Projekten, die Zahlenketten im städtischen Haushalt noch einige Male ändern.
Kontakt
Stand: 08.02.2016
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