Archiv-Beitrag vom 20.11.2014Städtetag Nordrhein-Westfalen zu Asylbewerbern und Flüchtlingen
Präsidiumsmitglied Dagmar Mühlenfeld: „Unterstützung des Landes für Kommunen ist hilfreich – NRW bleibt aber Schlusslicht bei der Kostenübernahme für die Unterbringung“
Der Städtetag Nordrhein-Westfalen bewertet die vom Land anlässlich des Flüchtlingsgipfels getroffenen Zusagen zur Unterstützung der Kommunen bei der Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge als hilfreich. Angesichts der Dringlichkeit der Probleme muss das Land diese Hilfen nun möglichst unverzüglich realisieren, betonte Oberbür-germeisterin Dagmar Mühlenfeld, als Vorstandsmitglied des Städtetages Nordrhein-Westfalen während seiner heutigen Sitzung in Köln. “Außerdem halten die Städte an ihrer weitergehenden Forderung fest, dass das Land den Kommunen die Ausgaben für Flüchtlinge und Asylbewerber vollständig erstatten müsse“, ist sich Dagmar Mühlenfeld mit ihren Vorstandskolleginnen und- kollegen einig.
„Die vom Land beim Flüchtlingsgipfel in Aussicht gestellte finanzielle Entlastung der Kommunen in Höhe von zusätzlich 40 Millionen Euro ist ein positives Signal, ebenso wie die 3,5 Millionen Euro für die psychosoziale Beratung bedürftiger Menschen und der 3-Millionen-Härtefallfonds für Gesundheitskosten. Das Geld kann den Kommunen dabei helfen, ihren humanitären Verpflichtungen bei der Aufnahme von Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern nachzukommen. Die Flüchtlinge brauchen mehr als ein Dach überm Kopf, Heizung und Essen – sie brauchen auch Schul- und Kindergartenplätze, Gesundheitsversorgung sowie Integrations- und Sprachkurse. Angesichts steigender Flüchtlingszahlen und gemessen an der Fülle der damit verbundenen Aufgaben für die Kommunen, reichen die Hilfen des Landes allerdings nicht aus. Unser Anliegen einer vollständigen Finanzierung der Kosten durch das Land tragen wir deshalb selbstverständlich weiter vor“, sagte der Vorsitzende des Städtetages Nordrhein-Westfalen, Oberbürgermeister Peter Jung aus Wuppertal.
Der Vorstand des Städtetages Nordrhein-Westfalen forderte das Land auf, rasch das Flüchtlingsaufnahmegesetz des Landes (FlüAG) anzupassen, um die Zusagen des Landes umzusetzen. Mit dem Gesetz legt das Land fest, in welcher Höhe die Kommunen Ausgleichszahlungen zu den Kosten für Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen und Asylwerbern erhalten.
„Verglichen mit anderen Bundesländern liegt in NRW die Kostenerstattung des Landes für die Unterbringung von Flüchtlingen trotz der jetzt zugesagten Erhöhung allerdings noch immer niedriger und bleibt die Pauschale pro Asylbewerber bei weitem nicht kostendeckend. Gerade Kommunen in prekärer Haushaltslage haben deshalb zunehmend Schwierigkeiten die angesichts steigender Flüchtlingszahlen auch steigenden Ausgaben aufzubringen. Vor diesem Hintergrund sind die von der Landesregierung angebotenen weiteren Gespräche über den Finanzierungsaufwand der Kommunen wichtig und sollten zügig geführt werden“, machte OB Mühlenfeld deutlich. „Wir sind in NRW mit 20 Prozent bundesweit das Schlusslicht bei der Kostenübernahme durch das Land“, beklagte die OB. „Nicht nur in Bayern, sondern selbst im Saarland und in Mecklenburg-Vorpommern sind die Landeszuschüsse kostendeckend“.
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Stand: 20.11.2014
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