Archiv-Beitrag vom 19.08.2013Überschwemmungsgebiet für Rumbach und Nebengewässer wird festgesetzt

Unterlagen liegen vom 22. August bis 23. September 2013 bei der Bezirksregierung Düsseldorf aus

Erlenreihe am RumbachDas Verfahren zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes am Rumbach (km 2,0 bis km 7,3) und seiner Nebengewässer beginnt in diesen Tagen.  Das teilte die zuständige Bezirksregierung Düsseldorf jetzt mit.

Das Überschwemmungsgebiet betrifft Flächen im Bereich der Städte Essen und Mülheim an der Ruhr.
Mit der Festsetzung sind keine baulichen Veränderungen an den Gewässern verbunden. Es handelt sich um eine Darstellung des natürlichen Zustandes, der bei einem sogenannten hundertjährlichen Hochwasserereignis entstehen würde. Die Ausweisung der Überschwemmungsgebiete, in denen bestimmte gesetzliche Regeln und Verbote gelten, dient der Verbesserung der Hochwasservorsorge und der Information der betroffenen Anlieger. Ziel der Regelungen ist es, eine Verschärfung der bestehenden Hochwassergefahr und eine Vergrößerung des zu erwartenden Schadens zu verhindern.

Vom 22. August bis 23. September 2013 können die Unterlagen für die Festsetzung des
Überschwemmungsgebietes bei der Bezirksregierung Düsseldorf während der Dienstzeiten eingesehen werden.

Darüber hinaus kann das ermittelte Überschwemmungsgebiet auf der Homepage der Bezirksregierung eingesehen werden.

Weitere Einzelheiten zum Verfahren können Sie der öffentlichen Bekanntmachung
der Bezirksregierung Düsseldorf im Amtsblatt vom 15. August 2013  entnehmen.

Die Bundesländer sind bis zum 22. Dezember 2013 gesetzlich verpflichtet, für Gebiete
mit bedeutsamem Hochwasserrisiko, Überschwemmungsgebiete festzusetzen. Es sind die Flächen an Gewässern zu ermitteln und auszuweisen, auf denen statistisch mindestens einmal in 100 Jahren mit einem Hochwasser zu rechnen ist.


Stand: 19.08.2013

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