Archiv-Beitrag vom 11.02.2014Überschwemmungsgebiet Ruhr
Das Verfahren zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes an der Ruhr von km 2,6 bis km 50,7 wurde am 6. Februar im Amtsblatt der Bezirksregierung Düsseldorf bekanntgeben. Das Überschwemmungsgebiet betrifft Flächen im Bereich der Städte Duisburg, Mülheim an der Ruhr, Essen und Oberhausen.
Mit der Festsetzung sind keine baulichen Veränderungen an den Gewässern verbunden.
Es handelt sich um eine Darstellung des natürlichen Zustandes, der bei einem sogenannten hundertjährlichen Hochwasserereignis entstehen würde. Die Ausweisung des Überschwemmungsgebietes, in denen bestimmte gesetzliche Regeln und Verbote gelten, dient der Verbesserung der Hochwasservorsorge und der Information der betroffenen Anlieger. Ziel der Regelungen ist es, eine Verschärfung der bestehenden Hochwassergefahr und eine Vergrößerung des zu erwartenden Schadens zu verhindern.
Vom 13. Februar bis 13. März 2014 können die Unterlagen für die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes bei der Stadt Mülheim im Technischen Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5 während der Dienstzeiten Montags bis Freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr und Donnerstags von 14.00 bis 16.00 Uhr im ServiceCenterBauen, Erdgeschoss eingesehen werden.
Darüber hinaus kann das ermittelte Überschwemmungsgebiet auf der Homepage der Bezirksregierung eingesehen werden.
Weitere Einzelheiten zum Verfahren kann der öffentlichen Bekanntmachung der Bezirksregierung Düsseldorf im Amtsblatt vom 6. Februar 2014 entnommen werden.
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Stand: 11.02.2014
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