Archiv-Beitrag vom 27.08.2013Überschwemmungsgebiet Rumbach und Nebengewässer
Das Verfahren zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes am Rumbach (km 2,0 bis km 7,3) und seiner Nebengewässer wurde am 15. August 2013 im Amtsblatt der Bezirksregierung Düsseldorf bekanntgeben. Das Überschwemmungsgebiet betrifft Flächen im Bereich der Städte Essen und Mülheim an der Ruhr.
Mit der Festsetzung sind keine baulichen Veränderungen an den Gewässern verbunden. Es handelt sich um eine Darstellung des natürlichen Zustandes, der bei einem sogenannten hundertjährlichen Hochwasserereignis entstehen würde. Die Ausweisung der Überschwemmungsgebiete, in denen bestimmte gesetzliche Regeln und Verbote gelten, dient der Verbesserung der Hochwasservorsorge und der Information der betroffenen Anlieger. Ziel der Regelungen ist es, eine Verschärfung der bestehenden Hochwassergefahr und eine Vergrößerung des zu erwartenden Schadens zu verhindern.
Vom 9. September bis 9. Oktober 2013 können die Unterlagen für die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes bei der Stadt Mülheim im Technischen Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5 während der Dienstzeiten Montag bis Freitag von 8 bis 12.30 Uhr und Donnerstag von 14 bis 16 Uhr im Service Center Bauen, Erdgeschoss eingesehen werden.
Bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 22. August bis 23. September 2013 und in der Stadt Essen werden die Unterlagen ebenfalls ausgelegt.
Darüber hinaus kann das ermittelte Überschwemmungsgebiet auf der Homepage der Bezirksregierung eingesehen werden. Weitere Einzelheiten zum Verfahren können der öffentlichen Bekanntmachung der Bezirksregierung Düsseldorf im Amtsblatt vom 15. August 2013 entnommen werden
Die Bundesländer sind bis zum 22. Dezember 2013 gesetzlich verpflichtet, für Gebiete mit bedeutsamem Hochwasserrisiko, Überschwemmungsgebiete festzusetzen. Es sind die Flächen an Gewässern zu ermitteln und auszuweisen, auf denen statistisch mindestens einmal in 100 Jahren mit einem Hochwasser zu rechnen ist.
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Stand: 27.08.2013
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