Archiv-Beitrag vom 24.02.2015Überschwemmungsgebiete des Rumbachs werden festgesetzt
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Überschwemmungsgebiete des
Rumbachs von Kilometer 2,0 bis Kilometer 7,3 durch ordnungsbehördliche Verordnung festgesetzt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist somit abgeschlossen. Die Überschwemmungsgebiete betreffen Flächen in den Gebieten der Städte Essen und Mülheim. Die Verordnung tritt am 26. Februar 2015 in Kraft.
Mit der Festsetzung sind keinerlei bauliche Veränderungen an den Gewässern verbunden. Es handelt sich lediglich um eine Darstellung des natürlichen Zustandes, der bei einem hundertjährlichen Hochwasserereignis entsteht. Die Ausweisung der Überschwemmungsgebiete dient der Verbesserung der Hochwasservorsorge und der Information der betroffenen Anlieger.
In Überschwemmungsgebieten gelten gesetzliche Schutzvorschriften, die eine Verschärfung der bestehenden Hochwassergefahr und damit eine Vergrößerung möglicher Schäden verhindern sollen.
Die Länder sind gesetzlich verpflichtet Überschwemmungsgebiete festzusetzen, wenn ein Gebiet ein bedeutsames Hochwasserrisiko aufweist oder für die Hochwasserentlastung und Rückhaltung benötigt wird. Hierzu sind die Flächen an Gewässern zu ermitteln und auszuweisen, auf denen statistisch einmal in 100 Jahren mit einem Hochwasser zu rechnen ist. Hochwasser ist ein natürliches Ereignis, das zum Beispiel durch starke Regenfälle entsteht und zu einer Überflutung der anliegenden Flächen führt.
Die Unterlagen für die Festsetzungen der Überschwemmungsgebiete des
Rumbachs können bei den Städten Essen und Mülheim, sowie bei der Bezirksregierung Düsseldorf während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Darüber hinaus können die ermittelten Überschwemmungsgebiete auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf aufgerufen werden.
Stand: 24.02.2015
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