Archiv-Beitrag vom 20.12.2012Umweltzone geht in die nächste Runde

Archiv-Beitrag vom 20.12.2012Umweltzone geht in die nächste Runde

Ab 1. Januar gelten schärfere Regeln in der Umweltzone Ruhrgebiet

Umweltzonen: Ab Januar 2013 gelten schärfere Regeln in der Umweltzone Ruhrgebiet.Seit Anfang Januar dieses Jahres besteht im Ruhrgebiet eine große zusammenhängende Umweltzone. Die Umweltzone beinhaltet Verkehrsverbote für bestimmte Fahrzeuggruppen und erstreckt sich über weite Teile der Revierstädte von Duisburg bis Dortmund. In Mülheim umfasst die Umweltzone aktuell das gesamte nördliche Stadtgebiet. Die Umweltzone ist ein zentraler Baustein des Luftreinhalteplans. Dessen Ziel ist die dauerhafte Verminderung der Feinstaub- und Stickstoffdioxid-Belastung und letztlich das flächendeckende Einhalten der von der EU vorgegebenen Grenzwerte. Umweltzonen tragen somit nachhaltig zum Gesundheitsschutz bei.

Innerhalb der Umweltzone Ruhrgebiet bestehen derzeit Fahrverbote für alle Fahrzeuge, die keine Schadstoff-Plaketten erhalten. Dieses Fahrverbot wird zum 1. Januar 2013 auf alle Kraftfahrzeuge mit roter Plakette ausgedehnt. Ab Anfang nächsten Jahres dürfen somit nur Fahrzeuge mit grüner oder gelber Plakette in die Umweltzone einfahren. Der bereits 2011 bekannt gemachte Stufenplan sieht eine weitere Verschärfung zum 1. Juli 2014 vor. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in der Umweltzone Ruhrgebiet fahren.

Plaketten werden in Mülheim gegen eine Gebühr vom Bürgeramt, von Kfz-Zulassungsstellen oder Stellen, die die Abgasuntersuchung durchführen dürfen, ausgegeben. Für die Gültigkeit der Plaketten, die bundesweit in jeder Umweltzone gelten, besteht keine zeitliche Beschränkung. Plaketten müssen jedoch erneuert werden, wenn sich das KFZ-Kennzeichen ändert.

Ausnahmeregelungen gelten weiter

Die Ausnahmeregelungen des Luftreinhalteplans für die Verkehrsverbote innerhalb der Umweltzone gelten weiter. So können in Fällen wirtschaftlicher und sozialer Härte, durch Wohnmobilhalter und Gewerbetreibende sowie im Rahmen der Fuhrparkregelung weiterhin Ausnahmen beantragt werden. Anträge auf Ausnahmegenehmigungen können beim Ordnungsamt im historischen Rathaus gestellt werden.

Das Amt für Umweltschutz der Stadt Mülheim sieht die Umweltzone als eine bedeutende Maßnahme zum Gesundheitsschutz der Bürger an. Sie ist geeignet die allgemeine, flächige Belastung der Luft mit gesundheitsschädlichen Schadstoffen zu reduzieren. Darüber hinaus trägt die Umweltzone zur Schadstoffminderung an konkreten Belastungspunkten wie z. B. Aktienstraße, Eppinghofer Straße oder Kassenberg bei. Die Wirkung, an der sich die Umweltzone zukünftig messen lassen muss, kann sich allerdings erst nach Einsetzen der letzen „grünen Stufe“ voll entfalten.

Hier finden Sie nähere Informationen zur "Umweltzone"

Für allgemeine Fragen stehen Ihnen die Kollegen Gerald Angstmann und Michael Stallmann vom  Amt für Umweltschutz, Hans-Böckler-Platz 5 sowie zu Ausnahmegenehmigungen   Heike Michels vom Ordnungsamt, Historisches Rathaus, Am Rathaus 1, unter den unten genannten Kontaktdaten zur Verfügung.

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Stand: 02.01.2013

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