Archiv-Beitrag vom 02.05.2016Unkrautfrei ohne Reue
Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen. Darauf weist der Arbeitskreis Pflanzenschutzmittel und die RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft hin. Der Wasserdienstleister gibt Tipps, wie man „lästige Unkräuter“ loswird, ohne Wasser und Umwelt zu gefährden.
Auf versiegelten Flächen verboten
Beim Einsatz chemischer Unkrautbekämpfungsmittel (Totalherbizide) auf befestigten, versiegelten Flächen kann der Wirkstoff direkt oder über die Kanalisation in ein Oberflächengewässer gelangen. Dies erschwert die Nutzung dieser Gewässer für die Trinkwassergewinnung und stellt in jedem Fall einen schädlichen Eingriff in den Naturhaushalt dar. Deshalb ist nach dem Pflanzenschutzgesetz die Anwendung auf allen Freilandflächen grundsätzlich untersagt, die nicht gärtnerisch, land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden. Dieses Anwendungsverbot gilt insbesondere auch für alle Wege und Plätze rund ums Haus. Ein Verstoß gegen dieses Verbot kann als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
„Hausmittel“ sind tabu
Übrigens: Auch der Einsatz diverser „Hausmittelchen“ ist auf den genannten Flächen zur Unkrautbekämpfung untersagt. Hierunter fallen zum Beispiel Essigsäure, Salz, Haushaltsreiniger und dergleichen sowie Pflanzenschutzmittel, die nicht mit „biologisch abbaubar“ oder ähnlich gekennzeichnet sind.
Umweltbewusstsein ist gefragt
Im Interesse der Reinhaltung des Lebensmittels Wasser rufen RWW und der Arbeitskreis dazu auf, auf den Einsatz von Totalherbiziden zu verzichten. „Wir appellieren an die Einsicht der Bürger", erläutert RWW-Geschäftsführer Dr. Franz-Josef Schulte. „Ihr Umweltbewusstsein ist gefragt: Unser Wasser allein aus ästhetischen Gründen durch die Ausbringung von Herbiziden zu gefährden, muss von uns allen und der Umwelt teuer bezahlt werden. Denn je belasteter die Gewässer, desto teurer und aufwändiger die Aufbereitung."
Es geht auch ohne Chemie
Als umweltfreundliche Alternativen zur "chemischen Keule" bieten sich, je nach Größe der Fläche, mechanische oder thermische Verfahren an: das klassische Zupfen, Fugenkratzen mit Hacke, Messer oder Spezialgerät, ein fester Besen in Kombination mit heißem Wasser, Bürstengeräte, Hochdruckreiniger, Abflämmgeräte oder Infrarot-Handgeräte. Der Arbeitskreis rät, bereits bei der Anlage neuer Wege und Plätze an die spätere Pflege zu denken. Durch geschickte Planung und fachgerechte Umsetzung lässt sich deren Unkrautbewuchs stark einschränken.
Flyer informiert
Im Kundencenter und in allen Service-Points der RWW liegt der kostenlose Flyer „Unkrautfrei ohne Reue“ aus, der dem Verbraucher eine produktunabhängige Information bietet. Er zeigt, wie man sein Unkraut loswird, ohne Wasser und Umwelt zu gefährden. Was ist erlaubt und was verboten? Welche Alternativen zu Pflanzenschutzmitteln gibt es?
Auskünfte zu allen rechtlichen und fachlichen Fragen zur Anwendung von Herbiziden und anderen Pflanzenschutzmitteln bekommt man beim Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer NRW in Bonn, Telefon 0228/703-2101. Weitere Informationen und Serviceangebote finden Sie im Internet unter www.wasser-und-pflanzenschutz.de und www.pflanzenschutzdienst.de. Rat gibt es selbstverständlich auch im gärtnerischen Fachhandel.
Im Arbeitskreis Pflanzenschutzmittel kooperieren Verbände und Unternehmen der Wasserwirtschaft, des Garten- und Landschaftsbaus, die Landwirtschaftskammer NRW, Umweltbehörden und Pflanzenschutzmittelanbieter.
An folgenden Stellen ist der Flyer „Unkrautfrei ohne Reue“ erhältlich:
- RWW-Kundencenter
Am Schloß Broich 1-3, 45479 Mülheim an der Ruhr - Service-Point Mülheim
Moritzstraße 16-22, 45476 Mülheim an der Ruhr
Darüber hinaus können Sie sich den Flyer aus der beigefügten pdf-Datei herunterladen.
Kontext
Stand: 02.05.2016
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