Unterhaltsvorschuss
Nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erhält ein Kind Leistungen, wenn es unter anderem
- das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
- seinen Wohnsitz in Deutschland hat,
- hier bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt und
- von dem anderen Elternteil keinen Unterhalt in Höhe des maßgeblichen Mindestunterhaltes erhält.
Ein Kind ab vollendetem 12. Lebensjahr hat allerdings nur dann einen Anspruch, wenn
- es selbst nicht auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) angewiesen ist oder
- wenn der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt.
Die Höhe des Unterhaltvorschusses richtet sich nach dem Alter des Kindes und dem gesetzlichen Mindestunterhalt. Dieser wird alle zwei Jahre neu festgelegt.
Im Kalenderjahr 2025 ergeben sich nach Abzug des vollen Kindergeldes folgende Unterhaltsvorschussleistungen:
- Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres: 227.- Euro
- Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: 299.- Euro
- Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: 394.- Euro
Es werden weiterhin regelmäßig eingehende Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils, Waisenbezüge und zum Teil eigenes Einkommen des Kindes abgezogen.
Die Unterhaltsvorschusskasse ist telefonisch oder per E-Mail zu erreichen. Anträge übersenden Sie bitte per Post oder werfen diese in den Hausbriefkasten Friedrichstraße 12, 45468 Mülheim an der Ruhr. Persönliche Vorsprachen erfolgen nach vorheriger Terminabsprache.
Informationen zum Unterhaltsvorschuss entnehmen Sie bitte dem beigefügten Merkblatt, das in verschiedenen Sprachen verfasst ist.
Kontakt
Sachgebiet 90 - Frau Sommer
Buchstaben A - Bech
0208 / 455-5125
Sachgebiet 91 - Frau Asbeck
Buchstaben Beci - Dieh
0208 / 455-5156
Sachgebiet 95 - Frau Bübül
Buchstaben Diei – Ham
0208 / 455-5118
Sachgebiet 96 Frau Altunbey
Buchstaben Han - Kue
0208 / 455-5138
Sachgebiet 97 - Herr Simmo
Buchstaben Kuf - Ony
0208 / 455-5409
Sachgebiet 98 - N. N. Siehe unten
Buchstaben Onz - So
0208 / 455-5188
Sachgebiet 99 - Frau Schneimann
Buchstaben Sp - Z
0208 / 455-5135
Vertretung Sachgebiet 98
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Buschstaben Onz - Pe
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Frau Asbeck
Buchstaben Pf - Rex
Telefon: 0208 / 455-5156
Frau Bülbül
Buchstaben Rey - Salj
Telefon:0208 / 455-5118
Herr Simmo
Buchstaben Salk - See
Telefon: 0208 / 455-5409
Frau Schneimann
Buchstaben Sef - So
Telefon: 0208 / 455-5135
Kontakt
Kontext
- Anlage Ergänzende Angaben für Kinder ab 12_ (Dateigröße: 505 KB/-typ: pdf)
- Antrag_auf_Gewährleistung_von_Unterhaltsvorschussleistungen_ (Dateigröße: 169 KB/-typ: pdf)
- BG_Information zum Unterhaltsvorschussgesetz_ (Dateigröße: 139 KB/-typ: pdf)
- DE_Information zum Unterhaltsvorschussgesetz_ (Dateigröße: 141 KB/-typ: pdf)
- EN_Information zum Unterhaltsvorschussgesetz_ (Dateigröße: 138 KB/-typ: pdf)
- PL_Information zum Unterhaltsvorschussgesetz_ (Dateigröße: 148 KB/-typ: pdf)
- RU_Information zum Unterhaltsvorschussgesetz_ (Dateigröße: 139 KB/-typ: pdf)
- TR_Information zum Unterhaltsvorschussgesetz_ (Dateigröße: 144 KB/-typ: pdf)
- UA_Information zum Unterhaltsvorschussgesetz_ (Dateigröße: 150 KB/-typ: pdf)
Stand: 17.04.2025
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