Verfahrensablauf zur Neuaufstellung des Landschaftsplans
Zeitgemäße Fortentwicklung
Der erste Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr wurde nach Einführung des Landschaftsgesetzes Nordrhein-Westfalen 1975 erarbeitet und ist als einer der ersten zehn Modellpläne des Landes am 1. Juni 1982 rechtskräftig geworden.
Die fachlichen Grundlagen dieses Planwerkes basieren auf der Datengrundlage und dem Kenntnisstand gegen Ende der 70er Jahre. Angesichts des fortschreitenden Wissens um ökologische Zusammenhänge, der städtebaulichen Entwicklung der letzten 20 Jahre und dem neuen Leitbild einer nachhaltigen Stadtentwicklung, das auch bei der Aufstellung des neuen Flächennutzungsplanes der Stadt Mülheim Grundgedanke ist, wurde es dringend erforderlich, den Landschaftsplan zeitgemäß fortzuentwickeln und neu aufzustellen.
Im folgenden sind die wesentlichen Verfahrensschritte bei der Neuaufstellung des zweiten, mittlerweile rechtskräftigen Landschaftsplans für Mülheim an der Ruhr dargestellt:
Einleitungsbeschluss zur Erarbeitung der Fachbeiträge und Festlegung des Untersuchungsgebietes |
Ratsbeschluss vom 17. Mai 1993 |
Einleitungsbeschluss zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes |
Ratsbeschluss vom 12. September 1996 |
Frühzeitige Bürgerbeteiligung/Beteiligung der Träger öffentlicher Belange |
Ratsbeschluss vom 26. Oktober 2000 Beteiligung der Bürger- und Träger Öffentlicher Belange vom 27. Februar 2001 bis 27. April 2001 |
Öffentliche Auslegung |
Ratsbeschluss vom 10. Juli 2003 |
Änderungsverfahren |
Beteiligung der von Änderungen betroffenen Bürger- und Träger Öffentlicher Belange im April 2004 |
Satzungsbeschluss |
Ratsbeschluss vom 8. Juli 2004 |
Genehmigung |
Genehmigung unter Auflagen durch die Bezirksregierung Düsseldorf vom 14. Dezember 2004 (AZ. 51.2.02.02.06) |
Beitrittsbeschluss zu den in der Genehmigungsverfügung enthaltenen Auflagen |
Ratsbeschluss vom 10. Februar 2005 |
Rechtskraft |
28. Februar 2005 |
Inhaltsverzeichnis
Karte der Entwicklungsziele
Karte der Festsetzungen
Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Umweltschutz.
Kontakt
Stand: 21.05.2015
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