Landschaftsplan - Inhaltsverzeichnis

Landschaftsplan - Inhaltsverzeichnis

Landschaftsplan für Mülheim an der Ruhr - Erläuterungsbericht und textliche Festsetzungen

 

Teil A


Allgemeine Erläuterungen zum Landschaftsplan

1 Vorbemerkungen
2 Rechtsgrundlagen
3 Allgemeine Daten zum Stadtgebiet Mülheim an der Ruhr
4 Natürliche Gegebenheiten

4.1

Geologische Verhältnisse

4.2

Relief

4.3

Böden

4.4

Hydrologische Verhältnisse

4.5

Klima

4.6

Potenzielle natürliche Vegetation

5 Derzeitige Nutzungen im Geltungsbereich des Landschaftsplanes

5.1

Landwirtschaftliche Nutzung

5.2

Forstwirtschaftliche Nutzung

5.3

Wasserwirtschaft

5.4

Abfallwirtschaft

6

Naturpotenzial

6.1

Naturräumliche Gliederung

6.2

Ökologisch begründete Landschaftseinheiten

7 Wirkungen des Landschaftsplanes  
   

 

Teil B

 

 

Entwicklungszielefür die Landschaft gemäß § 18 LG

 

1 Allgemeine Erläuterungen zu den Entwicklungszielen
2 Besondere textliche Darstellungen zu den Entwicklungszielen

2.1

Entwicklungsziel 1 - Erhaltung

2.2

Entwicklungsziel 2 - Anreicherung

2.3

Entwicklungsziel 3 - Wiederherstellung

2.4

Entwicklungsziel 4 - Ausbau

2.5

Entwicklungsziel 5 - Ausstattung

2.6

Entwicklungsziel 6 - Temporäre Erhaltung

2.7

Entwicklungsziel 7 - Beibehaltung der Funktion

2.8

Entwicklungsziel 8 - Erhaltung von Freiflächen

2.9

Entwicklungsziel 9 - Sicherung und Entwicklung von Lebensstätten  
   

Teil C

Festsetzungen gemäß §§ 20 bis 26 LG

1 Allgemeine Hinweise
2 Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft gemäß § 20 und 23 LG
2.1 Naturschutzgebiete gemäß § 20 LG
2.2 Landschaftsschutzgebiete gemäß § 21 LG
2.3 Naturdenkmale gemäß § 22 LG
2.4 Geschützte Landschaftsbestandteile gemäß § 23 LG
3 Zweckbestimmung für Brachflächen gemäß § 24 LG
3.1 Natürliche Entwicklung
3.2 Pflege
3.3 Natürliche Entwicklung/Pflege
4 Forstliche Festsetzungen in Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen gemäß § 25 LG
4.1 Erstaufforstung unter Verwendung bestimmter Baumarten
4.2 Wiederaufforstung unter Verwendung bestimmter Baumarten
5 Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen gemäß § 26 LG
5.1 Anlage, Wiederherstellung und Pflege naturnaher Lebensräume (Biotope) einschließlich der Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege der Lebensgemeinschaften
5.2 Anlage, Pflege oder Anpflanzung von Feldgehölzen, Hecken, Waldmänteln, Baumreihen, -gruppen, Einzelbäumen, Ufergehölzen und Kopfbäumen
5.3 Herrichtung von geschädigten oder nicht mehr genutzten Grundstücken einschließlich Beseitigung verfallender Gebäude oder sonstiger störender Anlagen und Rückbau (Verlagerung) von Wegen
5.4 Anlage von Wander-, Rad- und Reitwegen


Karte der Entwicklungsziele
Karte der Festsetzungen 

Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Umweltschutz.

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Stand: 21.05.2015

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