Archiv-Beitrag vom 07.03.2017Verschärfte Asbest-Richtlinie in Vorbereitung

Archiv-Beitrag vom 07.03.2017Verschärfte Asbest-Richtlinie in Vorbereitung

Dezernent Ulrich Ernst: “Wir wollen darauf nicht warten – es geht um Präventivschutz“

Ulrich Ernst. Stadt Mülheim an der Ruhr Dezernat Bildung, Soziales, Jugend, Gesundheit, Sport und Kultur. Aufgrund neuerer Erkenntnisse muss davon ausgegangen werden, dass in rund 25 Prozent aller Gebäude, die vor dem Jahr 1995 errichtet wurden, asbesthaltige Putz- und Spachtelmassen sowie asbesthaltiger Fliesenkleber verwendet wurden. Diese Materialien haben einen sehr geringen Asbestanteil (< 1 %) und sind für die normale Nutzung unbedenklich“, so Dezernent Ulrich Ernst, der unter anderem für die Schulen und Kindergärten verantwortlich ist.

„Solange in den Wänden nicht gebohrt wird, sie abgeschliffen oder aufgestemmt werden, besteht keine Gesundheitsgefahr“. Man habe sich nunmehr entschieden, die sich in Vorbereitung befindliche „verschärfte“ Asbest-Richtlinie nicht abzuwarten, sondern die für die Stadt tätigen Firmen und deren Mitarbeiter präventiv zu schützen – und dies solange bis endgültig klar ist, in welchen Wänden das nicht mehr zugelassene Material verwendet wurde. „Wir sind derzeit dabei eine flächendeckende Untersuchung aller öffentlichen Gebäude durchzuführen, die vor dem Jahr 1995 errichtet wurden. Betroffen sind insgesamt rund 320 Gebäude, wobei die Kindertagesstätten und Schulen oberste Priorität bei der Untersuchung haben“.

Erst verfeinerte Messmethoden, die in den letzten Jahren entwickelt wurden, machten es möglich, die geringen Asbestanteile im Material festzustellen. Wegen einer möglichen Faserfreisetzung bei Arbeiten an den Gebäuden soll dies aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen selbst bei kleinsten Eingriffen in die Flächen, wie das Bohren von Löchern, vorerst nur noch von zertifizierten Fachfirmen ausgeführt werden.

In der beigefügten pdf-Datei finden Sie "FAQ - Häufige Fragen zu Asbest in städtischen Gebäuden" zum Nachlesen.

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Stand: 07.03.2017

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