Archiv-Beitrag vom 21.12.2011Verwaltungsgericht Düsseldorf erklärt Abwassergebührensätze 2011 für rechtmäßig
Die Abwassergebührenbescheide für das Jahr 2011 wurden durch rund 100 Kläger moniert. Die Kläger rügten vor allem, dass die Überschüsse des Abwasserbeseitigungsbetriebes (kumuliert bis 2009 etwa 5,4 Millionen EURO) nicht an den städtischen Haushalt hätten ausgeschüttet werden dürfen, sondern in den Gebührenhaushalt zurückfließen müssten.
In dem heutigen Termin (21.12.2011) des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zu den sechs Musterprozessen in dieser Angelegenheit hat die zuständige Kammer erklärt, dass
- die Berücksichtigung eines kalkulatorischen Zinssatzes von sechs Prozent bei der Abwassergebührenkalkulation,
- die Ausschüttung der Überschüsse des Abwasserbeseitigungsbetriebes an den städtischen Haushalt sowie
- die Abwassergebührensätze rechtmäßig sind.
Das Verwaltungsgericht hat darauf hingewiesen, dass zu diesen Fragen seit Jahren eine dementsprechende Rechtsprechung durch das OVG Nordrhein-Westfalen existiert, in dem der - vom Gesetzgeber gewollte - weite Ermessensspielraum der Kommunen bestätigt wird.
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Stand: 21.12.2011
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