Vorpraktikum (Zulassung Studium / Ausbildung)
Wir bieten Ihnen Vorpraktika an, die zur Zulassung an Hochschulen oder Berufskollegs erforderlich sind. Diese unterliegen der Sozialversicherungspflicht. Sie erhalten für das Vorpraktikum kein Entgelt. Wir übernehmen für Sie jedoch - zusätzlich zum Arbeitgeberinnenbeitrag - Ihren Arbeitnehmer*innenbeitrag zur Sozialversicherung.
Angeboten werden die Vorpraktika in städtischen Kindergärten und beim Kommunalen Sozialen Dienst (Sozialamt).
Ihre Bewerbung können Sie gerne per E-Mail einreichen.
Kontakt
Stand: 31.10.2024
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