Wahlgrabstätten für Särge
Wahlgrabstätten sind Grabstätten, die beim Erwerb des Nutzungsrechtes ausgewählt werden können und aus einer oder mehreren Grabstellen bestehen.
Sie haben generell Wahlmöglichkeiten bei der Auswahl von Einfassungen der Grabfelder.
Zur Auswahl stehen Grabstätten mit Hecken-, Trennstein- oder Natursteineinfassungen. Letztere sind genehmigungspflichtig.
Auf einzelnen Friedhöfen können Größe, Art, Form und Werkstoff der Einfassungen vorgeschrieben werden. Die Art der zugelassenen Einfassungen der Grabstätten ergeben sich aus den Belegungsplänen der Friedhofsträgerin.
Ruhezeit
- 25 Jahre
- Nachkauf oder Wiederbelegung möglich
Beisetzungsmöglichkeit
- Je Stelle ein Sarg und / oder bis zu vier Urnen und zusätzlich ein Sarg bis zu einem Meter Länge (Kind) in den ersten zehn Jahren der Ruhezeit
Kontakt
Stand: 12.12.2022
[schließen]
Bookmarken bei