Baumschutz
Die Baumschutzsatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr schützt seit 1979 den Baumbestand im sogenannten "bebauten Innenbereich" unserer Stadt.
Laubbäume sind ab 60 Zentimeter, Obst- und Nadelgehölze ab 100 Zentimeter Stammumfang (gemessen in 1 Meter Höhe) geschützt. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, so ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend.
Ermittlung des Stammumfanges bei mehrstämmigen Bäumen (hier befindet sich die Verzweigung der Stämme im Erdreich): Mehrstämmige Nadelbäume und Obstbäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge in einem Meter Stammhöhe mindestens 100 Zentimeter beträgt. Mehrstämmige Laubbäume (außer Obstbäume) sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge in einem Meter Stammhöhe mindestens 100 Zentimeter beträgt und mindestens ein Stamm einen Mindeststammumfang von 30 Zentimeter aufweist.
Die nach Baumschutzsatzung geschützten Bäume dürfen nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Umweltamtes gefällt oder in ihrem arttypischen Aussehen erheblich verändert werden.
Für die Bearbeitung des Antrages wird eine Verwaltungsgebühr erhoben (Tarifstelle 29 des Gebührentarifes der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr).
Kontakt
Kontext
- Antragsvordruck Baumschutzsatzung (Dateigröße: 245 KB/-typ: pdf)
- Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr_13.1.2021 (Dateigröße: 143 KB/-typ: pdf)
Stand: 06.08.2024
[schließen]
Bookmarken bei
Facebook
Twitter
Google
Mister Wong
VZ Netzwerke
del.icio.us