Baumschutz
Mülheim an der Ruhr/Amt für Umweltschutz
Hans-Böckler-Platz5 45468Mülheim an der Ruhr

Baumschutz

Bildausschnitt mit dem Stamm eines Kirschbaumes, eine kleine grüne Kirsche wächst aus dem Stamm heraus und ein Regentropfen hängt daran. Baumschutz, Bäume, Umwelt, Natur, Stammumfang - Bild von jggrz auf Pixabay

Die Baumschutzsatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr schützt seit 1979 den Baumbestand im sogenannten "bebauten Innenbereich" unserer Stadt.

Laubbäume sind ab 60 Zentimeter, Obst- und Nadelgehölze ab 100 Zentimeter Stammumfang (gemessen in 1 Meter Höhe) geschützt. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, so ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend.

Ermittlung des Stammumfanges bei mehrstämmigen Bäumen (hier befindet sich die Verzweigung der Stämme im Erdreich): Mehrstämmige Nadelbäume und Obstbäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge in einem Meter Stammhöhe mindestens 100 Zentimeter beträgt. Mehrstämmige Laubbäume (außer Obstbäume) sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge in einem Meter Stammhöhe mindestens 100 Zentimeter beträgt und mindestens ein Stamm einen Mindeststammumfang von 30 Zentimeter aufweist.

Die nach Baumschutzsatzung geschützten Bäume dürfen nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Umweltamtes gefällt oder in ihrem arttypischen Aussehen erheblich verändert werden.

Für die Bearbeitung des Antrages wird eine Verwaltungsgebühr erhoben (Tarifstelle 29 des Gebührentarifes der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr).

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Stand: 24.01.2024

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