Die Baumschutzsatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr schützt seit 1979 den Baumbestand im sogenannten "bebauten Innenbereich" unserer Stadt. Laubbäume sind ab 60 Zentimeter, Obst- und Nadelgehölze ab 100 Zentimeter Stammumfang (gemessen in 1 Meter Höhe) geschützt.
Diese Bäume dürfen nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Umweltamtes gefällt oder in ihrem arttypischen Aussehen erheblich verändert werden. Es wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.
Verstöße gegen die Baumschutzsatzung können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
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