Was beinhaltet der Antrag auf Kapazitätserweiterung?
Der Flughafen Düsseldorf strebt eine Änderung der Betriebsgenehmigung an. Neben der Erhöhung der genehmigten Flugbewegungen soll die Nutzung der Nordbahn flexibler möglich sein. Dies sind - verkürzt zusammengefasst - die wichtigsten Änderungswünsche:
Zulässige Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten
Aktuelle Regelung
Die Anzahl der Flugbewegungen darf in den sechs verkehrsreichsten Monaten eines Jahres nicht mehr als 131.000 betragen; davon 122.176 im Linien- und Charterverkehr sowie 8.824 im Sonstigen Flugverkehr.
Antrag des Flughafens
Die Obergrenze soll entfallen. Eine Begrenzung soll sich nur noch aus der Hochrechnung aller genehmigten Slots ergeben.
Stundenkontingente
Aktuelle Regelung
In der Hälfte der Tagesstunden (6 bis 22 Uhr) dürfen höchstens 47 Flugbewegungen, in der anderen Hälfte höchstens 43 Flugbewegungen im Voraus koordiniert (geplant) werden. In der ersten Nachtstunde (22 bis 23 Uhr) dürfen 33 Landungen koordiniert werden.
Antrag des Flughafens
Erhöhung der im Voraus koordinierbaren Flugbewegungen in der Hälfte der Tagesstunden (6 bis 22 Uhr) auf 60 Flugbewegungen. In der anderen Tageshälfte soll es beim Höchstwert von 43 bleiben, allerdings mit der Option, bei Nachweis der Machbarkeit auf 45 zu erhöhen. In der ersten Nachtstunde (22 bis 23 Uhr) soll es bei 33 Landungen bleiben.
Nutzung der Parallelbahn ("Nordbahn")
Aktuelle Regelung
Die Parallelbahn darf zu höchstens 50 Prozent der Betriebszeit pro Woche benutzt werden. Die Nutzung ist im Voraus anzumelden und im Nachhinein nachzuweisen. Zum Abbau von Verspätungen ist die Mitnutzung in der letzten Tagesstunde (21 bis 22 Uhr) zwingend vorgeschrieben.
Antrag des Flughafens
Die Mitnutzung der Parallelbahn soll weiterhin 50 Prozent betragen, jedoch nicht mehr im Zeitraum einer Woche, sondern innerhalb einer Flugplanperiode. Dies sind im Sommer etwa sieben, im Winter etwa fünf Monate. Die Nutzung ist weiterhin im Voraus anzumelden, jedoch sollen Zeiträume, die trotz Anmeldung nicht genutzt wurden, auf einem "Zeitkonto" gutgeschrieben werden. Dieses Guthaben soll bei höherem Bedarf innerhalb der Flugplanperiode verwendet werden dürfen.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine grobe Übersicht der wichtigsten Änderungswünsche des Flughafens handelt. Der komplette Antrag mit ausführlicher Begründung liegt vom 25. Mai bis 24. Juni 2016 öffentlich aus und kann bereits jetzt auf der Internetseite Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr eingesehen werden. Es finden sich auch eine Reihe von Gutachten, die die Auswirkungen hinsichtlich Lärm- und sonstiger Belastungen beschreiben.
Kontakt
Stand: 20.05.2016
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