Archiv-Beitrag vom 05.08.2014Wettbüro-Steuer
Die Besteuerung von Wettbüros könnte auch für die Stadt Mülheim interessant sein. Neben den zu erwartenden Steuereinnahmen ist hier zusätzlich der Regelungscharakter zu beachten. Das Innenministerium hat bei Genehmigung der Steuer auf Wettbüros ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es unerheblich ist, ob eine Erlaubnis für den Betrieb des Wettbüros vorliegt oder nicht. Da die Stadt ordnungsrechtlich aktuell wenig Möglichkeiten zum Vorgehen gegen Wettbüros hat, könnte die Einführung einer Besteuerung ein wichtiges Zeichen sein. "Wir könnten damit zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen", so Stadtkämmerer Uwe Bonan. "Zum einen könnte die Eindämmung des Glücksspiels erfolgen und zum anderen Geld in die Kassen kommen."
Über die Höhe der potentiellen Einnahme können noch keine konkreten Aussagen getroffen werden. Erste Basisermittlungen ergaben einen Kreis von voraussichtlich acht potentiellen Steuerpflichtigen.
Voraussetzung für die Steuerpflicht ist, dass Wetten beziehungsweise das zugrunde liegende Ereignis vor Ort verfolgt werden können. Reine Annahmestellen für Wettscheine können nicht besteuert werden. Steuermaßstab ist die bereitgehaltene Fläche des Wettbüros. Allerdings liegen diese Flächenzahlen derzeit noch nicht vor. Die Einführung einer solchen Steuer könnte mit vergleichsweise geringem Aufwand betrieben werden, da keine zusätzlichen Personalkapazitäten benötigt würden und die vorhandene Software bereits ähnliche Berechnungswege und Bescheidformulare beinhaltet.
Es ist nach Auffassung von Uwe Bonan ein gutes Zeichen, dass Hagen jetzt grünes Licht von der Landesregierung für eine Wettbüro-Steuer erhalten hat.
"Wir stellen derzeit den Haushalt 2015 mit dem dazugehörenden Haushaltssicherungskonzept (HSK) auf und prüfen bis zur Einbringung im September, ob die 'Wettbüro-Steuer' auch in unser HSK aufgenommen wird."
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Stand: 05.08.2014
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