Archiv-Beitrag vom 08.02.2017Wichtiger Hinweis: Keine Extra-Post von der Stadt

Archiv-Beitrag vom 08.02.2017Wichtiger Hinweis: Keine Extra-Post von der Stadt

Grundsteuer 2017 - Dauerbescheide gelten weiter

Pünktlich überweisen - Mahnverfahren vermeiden

GebührenbescheidDer „Fachbereich Finanzen“ der Stadtverwaltung weist vorsorglich daraufhin, dass für das Jahr 2017 keine Grundsteuererhöhung beschlossen wurde. Dies bedeutet, dass für das Veranlagungsjahr 2017 keine Grundsteuerbescheide erlassen wurden.

Seit dem Jahr 2013 wird, wie bereits mehrfach in den Medien bekanntgegeben, mit sogenannten Dauerbescheiden gearbeitet. Der jeweils zuletzt ergangene Grundsteuerbescheid behält bis zu einer steuerrelevanten Änderung seine Gültigkeit. Der „Fachbereich Finanzen“ weist daher zur Vermeidung von Mahn- und Vollstreckungsverfahren dringend auf die rechtzeitige Überweisung von Steuerforderungen hin, sofern keine Daueraufträge bestehen oder Einzugsermächtigungen erteilt wurden.

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Stand: 08.02.2017

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