Archiv-Beitrag vom 15.07.2011Wohnungsmodernisierung
Das Land NRW stellt erneut Fördermittel zur Modernisierung von Wohnungen zur Verfügung. Gefördert werden Maßnahmen im Wohnungsbestand (Baujahr vor 1995), die der nachhaltigen Verbesserung der Energieeffizienz dienen und damit einen Beitrag zum Umweltschutz sowie einer Senkung der Nebenkosten leisten.
Es können sowohl für Mietwohnungen als auch für selbstgenutztes Wohneigentum Anträge durch den jeweiligen Eigentümer gestellt werden. Bei Wohneigentum ist eine Förderung vom Haushaltseinkommen abhängig.
Es muss ein Maßnahmenpaket aus mindestens drei Maßnahmen durchgeführt werden, die zu einer entsprechenden Energieeinsparung führen müssen. Förderfähig sind beispielsweise Wärmedämmung von Außenwänden, Kellerdecke oder Dach sowie der erstmalige Einbau von Heizungsanlagen bzw. solarthermischen Anlagen oder Energiesparfenstern.
Die Modernisierungsmaßnahmen sind von Fachunternehmen durchzuführen. Die Förderung einer bereits begonnenen Maßnahme ist ausgeschlossen.
Pro Wohnung kann ein Darlehen von bis zu 40.000,00 Euro (höchstens jedoch 80 Prozent der Bau- und Baunebenkosten) gewährt werden.
Für die Dauer von wahlweise 10 oder 15 Jahre beträgt der Zinssatz 0,5 Prozent, während dieser Zinsverbilligung unterliegt der geförderte Wohnraum der Sozialbindung, das heißt Mietwohnungen dürfen während dieser Dauer nur gegen Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins und höchstens zu einer Nettokaltmiete von anfänglich 4,85 Euro /m²vermietet werden.
Abbau von Barrieren und Verbesserung der Energieeffizienz wird finanziell gefördert
Ein weiterer Förderbaustein betrifft den Abbau von Barrieren im Wohnungsbestand zur Anpassung an den demografischen Wandel.
Auch hier ist die Antragstellung nur durch den jeweiligen Eigentümer möglich. Die Förderung ist unabhängig von Einkommen, Alter oder Behinderung. Förderfähig sind bauliche Maßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden, die zur nachhaltigen Reduzierung von Barrieren führen. Dazu zählen beispielsweise die barrierefreie Umgestaltung des Bades oder der Küche, Einbau eines Aufzuges, Anbau eines barrierefreien Balkons, Verbreiterung von Türen, Abbau von Schwellen.
Wichtig auch hier: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.
Das Darlehen beträgt grundsätzlich bis zu 15.000,00 Euro je Wohnung, höchstens jedoch 50 Prozent der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten. Der Darlehenszins beträgt für zehn Jahre nach Fertigstellung günstige 0,5 Prozent.
Es besteht auch die Möglichkeit einer Kombination beider Förderbausteine mit verbesserten Konditionen.
Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind zudem auf der Internetseite der NRW.BANK oder bei der für Mülheim an der Ruhr zuständigen Bewilligungsbehörde, dem Amt für Geodatenmanagement, Vermessung, Kataster und Wohnbauförderung unter den Telefon-Nummern 0208/ 455 -6410, -6412, -6414, -6415 und -6417.
Kontakt
Stand: 15.07.2011
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