Waldameisen Allgemeines
Waldameisen leben seit mindestens 65 Millionen Jahren in der jetzigen Form. Bereits vor 1792 wurden sie durch königliches Dekret unter gesetzlichen Schutz gestellt. Auch heute gehören Waldameisen zu den "besonders geschützten Arten" nach der Bundesartenschutzverordnung.
Ameisen sind durch ihre große Zahl von Nestern und Einzeltieren ein unabdingbares Glied im Nahrungsnetz des Waldes. Sie tragen durch Schutz vor Insektenfraß, Verbreitung von Samen und Verhütung von Wurzelschäden an Sämlingen zur Waldhygiene bei.
Im Wald der Stadt Mülheim an der Ruhr hat die Formica polyctena (kahlrückige Waldameise) ihren Wohnsitz errichtet.
Die Weibchen beziehungsweise Königinnen haben Flügel, die sie nach dem Hochzeitsflug abwerfen. Nach der Begattung suchen sie sich einen geeigneten Nestplatz und gründen einen Staat. Die Königinnen können bis zu 20 Jahre alt werden und sind um das Doppelte größer (9 bis 10 Millimeter) als die Arbeiterinnen.
Die Arbeiterinnen sind zahlenmäßig am stärksten vertreten. Sie übernehmen alle anfallenden Arbeiten (Eintragen von Nahrung, Pflege von Brut und Nest, Verteidigung des Volkes). Sie sind in der Regel ungeflügelt und geschlechtsuntüchtig. Arbeiterinnen können bis zu sechs Jahre alt werden.
Die Männchen werden nur zur Reife gebracht, um das junge Weibchen beim Hochzeitsflug zu begatten und ihm einen Samenvorrat mitzugeben, der für das ganze, etwa 20 Jahre dauernde Leben der Königin ausreicht. Das Ameisenmännchen stirbt kurz nach der Begattung und wird von den anderen als Nahrung aufgenommen.
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Stand: 22.05.2024
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