Reiten

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Die Regelungen für das Reiten in der freien Landschaft und im Wald finden sich im Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW) in den §§ 58 und folgenden.

Drei junge Frauen machen einen Ausritt auf Pferden. Infos zum Reiten in der freien Landschaft und im Wald. - Pixabay

In § 62 Absatz 1 LNatSchG NRW heißt es:
"Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet, muss ein gut sichtbares, am Pferd beidseitig angebrachtes gültiges Kennzeichen führen." Ein gültiges Kennzeichen muss auch angebracht werden, wenn das Pferd lediglich geführt wird.

Reitplaketten sind Aufkleber (ähnlich TÜV-Plaketten), die jährlich erneuert werden müssen; sie sind immer für das aktuelle Kalenderjahr (von Januar bis Dezember) gültig. Diese klebt man auf eine persönliche Erkennungstafel (ähnlich einem Nummernschild, zum Beispiel: MH - 2345), beides zusammen ergibt das im Gesetz genannte "gültige Kennzeichen".

Die Reitabgabe wird im Rahmen der Bestellung der jährlichen Aufkleber erhoben.

Die Kosten betragen 38,40 Euro pro Jahr und Kennzeichen bei der Erstausgabe (= 25,00 Euro Reitabgabe + 13,40 Euro Gebühren) beziehungsweise 30,40 Euro pro Jahr und Kennzeichen in jedem Folgejahr (= 25,00 Euro Reitabgabe + 5,40 Euro Gebühren).

Die Reitabgabe ist für die Anlage und Unterhaltung von Reitwegen zweckgebunden und fließt der Höheren Naturschutzbehörde (Bezirksregierung) zu.

Die Anlage und Unterhaltung der Reitwege erfolgt durch den Kreisverband der Pferdesportvereine Mülheim an der Ruhr e.V..

Sofern entsprechende Gelder benötigt werden, beantragt der Kreisverband diese über die Untere Naturschutzbehörde bei der zuständigen Bezirksregierung. Sie werden dann in Form von Zuwendungen aus den vereinnahmten Reitabgaben zur Verfügung gestellt.

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Stand: 12.12.2024

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