Heizung und Photovoltaik

Heizung und Photovoltaik

Wichtige Änderungen für Sie bei den Themen Wärmeversorgung und Photovoltaik!
 

Seit dem 1. Januar 2024 sind die Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) -als Heizungsgesetz bekannt- und Änderungen der Landesbauordnung NRW in Kraft getreten.

Das Foto symbolisiert steigende Heizkosten. - Canva


Freie Wahl unter verschiedenen technologischen Optionen

Seit 1. Januar 2024, müssen Sie bei neu installierten Heizungen in Neubauten, innerhalb eines ausgewiesenen Neubaugebietes, einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien vorzuweisen. Außerhalb der Neubaugebiete gilt die Regelung erst ab 2026.

Bis 2044 können Sie ihre bestehende Öl- und Gasheizungen weiter betreiben. Heizungen, die in der Zeit kaputtgehen und nicht mehr repariert werden können, müssen innerhalb einer Übergangsfrist ausgetauscht werden. Neue Öl- und Gasheizungen müssen ab 2029, zunehmend erneuerbare Energien bei der Verbrennung nutzen, bis 2045 müssen 100 Prozent erneuerbare Energien genutzt werden.

Außerdem ist der CO2-Preis auf 45 Euro je Tonne CO2 gestiegen. Das bedeutet, dass Sie etwa 0,33 Cent pro Kilowattstunde Gas und um 4,8 Cent pro Liter Heizöl mehr zahlen. Der CO2-Preis wird in den nächsten Jahren schrittweise weiter angehoben.
 

Neue Förderung von bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich!

Geändert wurden auch die Fördermöglichkeiten der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), verwaltet durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

  • Sie erhalten, als private selbstnutzende Hauseigentümer*innen, eine Grundförderung von 30 Prozent.
  • Für den Einbau bestimmter Wärmepumpen gibt es einen Effizienz-Bonus von 5 Prozent und bei Biomasseheizungen, unter Einhaltung der Emissionsgrenzwerte, erhalten Sie einen Bonus von 2.500 Euro.
  • Bis Ende 2028 erhalten Sie einen Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent, dieser nimmt alle zwei Jahre um 3 Prozent ab.
  • Bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro können Sie zusätzlich einen Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent erhalten.

Die Grundförderung und die Bonusförderungen lassen sich miteinander kombinieren, bis zu einem Fördersatz von maximal 70 Prozent und einer maximalen Fördersumme von 30.000 Euro.
 

Weitere Effizienzmaßnahmen werden ebenfalls gefördert!

Für Effizienzmaßnahmen, wie die Dämmung der Gebäudehülle, die Anlagentechnik und die Heizungsoptimierung, können Sie ebenfalls eine Förderung erhalten. Die Förderung setzt sich aus der Grundsatzförderung mit 15 Prozent und einem Bonus von 5 Prozent bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (ISFP) zusammen. Sie erhalten max. 60.000 Euro pro Wohneinheit mit Sanierungsfahrplan und 30.000 Euro ohne Sanierungsfahrplan. Die Förderung erhalten Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
 

Wegfall des Abweichungsantrages für Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen!

Seit dem 1. Januar 2024 bedarf es keines Abweichungsantrages mehr für die Unterschreitung des Abstandes einer Solaranlage und Wärmepumpe zur Nachbargrenze. Sie dürfen diese direkt an die Nachbargrenze installieren.

Außerdem sparen Sie weiterhin 19 Prozent beim Kauf und Installation einer Photovoltaikanlage.

Bei Fragen zur Sanierung Ihres Hauses, den Heizungstausch oder eine Photovoltaikanlage melden Sie sich bei unseren Klimaschutzmanagern:

Simon Temmesfeld
Telefon: 0208 / 455 6831
E-Mail: energiewende@muelheim-ruhr.de

Felix Wingold
Telefon: 0208 / 455 6832
E-Mail: energiewende@muelheim-ruhr.de

Kontakt


Stand: 14.02.2024

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