Falschparken und Abschleppen

Falschparken und Abschleppen

Neben der hiesigen Polizei hat auch die Ordnungsbehörde im Rahmen der Verkehrsüberwachung die Aufgabe, Fahrzeuge abschleppen zu lassen.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Fahrzeuge widerrechtlich abgestellt sind und eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen.

Abschlepphaken mit LKW und Abschleppwagen im Hintergrund. Infos zu Falschparken und Abschleppen. - Pixabay

Die abgeschleppten Fahrzeuge werden auf dem Betriebsgelände der beauftragten Firma sichergestellt und können dort von den Halter*innen oder Fahrer*innen des Fahrzeugs unter Vorlage des Fahrzeugscheines und des Personalausweises abgeholt werden.

Die Einsatzleitstelle der hiesigen Polizei wird über jede Versetzung beziehungsweise Abschleppmaßnahme informiert, so dass sich die Halter*innen oder Fahrer*innen dort unter der Rufnummer 0201 / 829-0 nach dem Verbleib des Fahrzeugs erkundigen können.

Durch das Abschleppen entstehen Kosten, die den Fahrzeughaltenden auferlegt werden.
Es werden die Kosten des beauftragten Abschleppunternehmens sowie die entstandenen Verwaltungsgebühren in Rechnung gestellt.
Außerdem geht eine schriftliche Verwarnung mit einem Anhörungsbogen, ein sogenanntes "Knöllchen", raus.

Ihre Ansprechpartner*innen erreichen Sie in unserer Leitstelle per E-Mail.

Hinweise zur EU Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), Ordnungsamt, Allgemeine Gefahrenabwehr (32-11)

Ab 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU).

Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche und Rechte.

Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den jeweils von Ihnen beantragten Leistungen beziehungsweise nach der Art der öffentlichen Aufgabe.

Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen EU-Datenschutzbestimmungen (EU-DSGVO).

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Stand: 12.08.2024

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