Pass- und Ausweisangelegenheiten
Hier finden Sie Informationen rund um die Themen Pässe und Ausweise.
Wichtiger Hinweis:
Seit dem 1. Mai 2025 sind digitale Fotos bei der Beantragung von Ausweis- und Reisedokumenten verpflichtend. Auf Fotopapier erstellte Fotos dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verwendet werden.
Die digitalen Fotos erstellen Sie entweder kurz vor Ihrer Terminwahrnehmung an den dann verfügbaren Fototerminals im Bürgeramt oder bei einem privaten Fotodienstleister, der eine zertifizierte Cloud-Übermittlung an das Bürgeramt anbietet und einen QR-Code zum Abruf der Fotos zur Vorlage beim Bürgeramt übergibt.
Welcher Fotograf*welche Fotografin eine Cloud-Übermittlung an das Bürgeramt anbieten, lässt sich hier nachsehen. Zusätzlich bieten einige Drogeriemärkte die digitale Lichtbilderstellung an.
Seit dem 1. Mai 2025 besteht die Möglichkeit, sich beantragte hoheitliche Dokumente wie Personalausweise, Reisepässe und eID-Karten für Unionsbürger*innen nach Hause schicken zu lassen. Durch den Versand entfällt die persönliche Abholung.
Der Versand der Dokumente ist allerdings nur unter den folgenden Bedingungen möglich:
- Der Versand ist bei Personalausweisen ab dem 16. Lebensjahr und bei Reisepässen ab dem 18. Lebensjahr möglich.
- Die Entgegennahme der Dokumente kann nur persönlich durch den Antragstellenden erfolgen.
- Der Antragstellende muss sich bei Entgegennahme der Dokumente mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) identifizieren können.
- Das alte Dokument wird bereits bei der Beantragung ungültig gemacht.
Die Zustellung erfolgt über das Versandunternehmen DHL. Sollte eine Aushändigung ncht erfolgreich sein, wird das Dokument an eine Postfiliale weitergeleitet und kann innerhalb von sieben Tagen dort abgeholt werden. Geschieht dies nicht, ist eine persönliche Abholung im Bürgeramt notwendig.
Für den Versand nach Hause wird bei der Beantragung der Dokumente eine Gebühr in Höhe von 15 Euro erhoben.
Kontakt
Stand: 08.05.2025
[schließen]
Bookmarken bei